Betriebszusammenführung - Ab wann können wir einen endgültigen Betriebsrat wählen?
Es sollen zwei Betriebe zu Einem zusammengeführt werden. Ab wann können wir bei ca. 240 MA im neuen Betrieb einen endgültigen BR wählen, damit wir nicht zuerst einen Übergangs BR wählen müssen?
Community-Antworten (6)
06.11.2005 um 19:44 Uhr
@ Sam,
regulär sind von März bis Mai 2006 BR-Wahlen. Wenn Ihr jetzt wählt seit Ihr bis 2010 im Amt. Wir müssen wegen Ausscheidung neu wählen. Das sollte so schnell wie möglich geschehen. Man kann nie wissen was die Politiker noch vor den BR-Wahlen aushecken. Wer jetzt neuwählen muß oder kann fällt dann bis 2010 unter das alte BetrVG.
Gibt es schon ein oder sogar zwei BR? Bei 240 MA muß der BR aus 9 Mitgliedern bestehen. Sollten beide Betriebe einen BR haben ergibt sich bei einer Zusammenlegung eine gerade Zahl der BR-Mitglieder. Auch ein Grund zur Neuwahl.
ferdi
06.11.2005 um 21:39 Uhr
Tja leider wächst der Betrieb langsam auf und nun ist die Frage ab welcher MA - Anzahl wir einen neuen endgültigen BR wählen können. Beide Betriebe haben einen BR - Neuwahlen wollen wir so früh wie möglich, aber ab Welcher MA Zahl im neuen Betrieb - ohne einen Übergangs BR zu wählen?
07.11.2005 um 20:23 Uhr
Hallo Sam, ab Mitte April 2005 gewählte Betriebsräte bleiben bis 2010 im Amt.
ferdi
07.11.2005 um 21:11 Uhr
Das weiß ich, aber ich muß wissen, ab wann welcher MA Anzahl im neuen Betrieb der neue endgültige BR gewählt werden darf. Bsp. Bei 10 MA habe ich einen Übergangsbetriebsrat und der AG kann sämtliche Vereinbarungen mit dem endgültigen BR neu verhandeln...
07.11.2005 um 21:49 Uhr
Ich würde es euer Problem etwas "eleganter" lösen, wenn sich beide einig wären: Beide Gremien treten zurück und leiten so die Neuwahlen ein.
08.11.2005 um 22:14 Uhr
Das geht nicht,da der neue Betrieb über einen langen Zeitraum (12 Moante und mehr ) aus den anderen Betrieben entsteht. Das heißt also, ab welcher MA Zahl können wir einen neuen endgültigen BR für den wählen ohne das der AG einen Übergangs BR wählen lassen kann?
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