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Beginn der BR-Amtszeit - eines außerhalb des regulären Wahlzeitraums neu gewählten Betriebsrates?

A
Amtszeit
Nov 2016 bearbeitet

Wann beginnt die Amtszeit eines außerhalb des regulären Wahlzeitraums neu gewählten Betriebsrates? Mit der Bekanntgabe eines vorläufigen Ergebnisses direkt nach der Wahl, also bevor die 3 Tagesfrist zur Nichtannahmeerklärung verstrichen ist? Oder mit der Bekanntgabe eines endgültigen Ergebnisses?

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Community-Antworten (12)

R
rkoch

02.12.2009 um 13:51 Uhr

Siehe §21 BetrVG. Dieser gilt immer, unabhängig davon ob regelmäßige Wahl oder außerhalb des regulären Wahlzeitraums.

K
Kölner

02.12.2009 um 16:01 Uhr

@rkoch Das ist natürlich Unsinn!

@Amtszeit Mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses im Sinne des § 18 WO. Das kann bereits kurz nach der Auszählung sein (alle gewählten BRM's nehmen die Wahl an) oder nachdem dann irgendwann jemand gefunden wird, der die Wahl (z.B. nach der Nichtannahme) annimmt oder man dann irgendwann aufgrund fehlender weiterer BRM's wegen der Nichtannahme der Wahl auf die adäquat niedrigere BR-Grösse schrumpft.

R
rkoch

02.12.2009 um 16:33 Uhr

@ Kölner

Hab ich was anderes gesagt ? §21 Satz 2: Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses....... usw. Vielleicht hätte ich erwähnen sollen das da NICHT steht: ... beginnt mit der Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses .... aber ich dachte das erschließt sich von selbst.

K
Kölner

02.12.2009 um 17:30 Uhr

@rkoch Aber bei einer regelmäßigen Wahl beginnt die Amtszeit doch erst nach dem Ende der Amtszeit des bisherigen BR's...egal wann demnach das Wahlergebnis des neu gewählten BR's bekannt gegeben wurde.

A
Amtszeit

02.12.2009 um 17:44 Uhr

@rkock und Kölner Danke. Der § 21 erschloss sich mir nicht von selbst (obwohl denken hätte helfen können) - aber die eindeutige(re) Formulieriung des § 18 (WO) wird ihren Grund haben.

D
DonJohnson

02.12.2009 um 17:45 Uhr

@Kölner Aber die Frage hier ist doch eine kpl andere...

Wann beginnt die Amtszeit eines außerhalb des regulären Wahlzeitraums neu gewählten Betriebsrates?

K
Kölner

02.12.2009 um 17:56 Uhr

@DonJohnson Ja? Ja! Sie beginnt dann also mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

D
DonJohnson

02.12.2009 um 18:01 Uhr

@Kölner Was war dann an rkoch Antwort natürlich Unsinn?

K
Kölner

02.12.2009 um 18:23 Uhr

@rkoch Ich entschuldige mich bei Dir. Ich habe die Frage anders verstanden.

@DonJohnson Ich habe die Frage einfach anders verstanden. Ich habe den neuen BR zum alten BR gemacht. Okay?

D
DonJohnson

02.12.2009 um 18:30 Uhr

@Kölner Klaro. Ich verstehe ja auch häufig mal was anders als es gemeint war. Ich schiebe es dann immer auf meine Second Hand Glaskugel, die mal wieder nciht richtig funktionierte. Dennoch versteh ich nicht was du meinst mit neuem zum alten BR gemacht... Ist aber auch egal, ich muß nicht alles verstehen ;-)))

K
Kölner

02.12.2009 um 18:50 Uhr

@DonJohnson

  • Ist ein BR ausserhalb der regulären Wahlzeit gewählt worden, so ist er bis zur Verkündigung des Wahlergebnisses im Amt - längstens bis zum 31.05. des nächsten regulären Zeitraum.
  • bei der regelmäßigen Wahl ist der BR eben 4 Jahre im Amt; unabhängig von der Verkündung des Wahlergebnisses Darauf bezog ich meine Antwort zu rkoch!

Und dann noch... So richtig interessant ist die ganze Sache, wenn der regulär alle 4 Jahre gewählte BR 'vergisst' einen WV zu bestellen und z.B. am 06.03.10 nicht mehr im Amt ist, weil er am 05.03.2004 gewählt wurde. Würde ein Rücktrittsbeschluss nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG zum Beispiel Mitte Februar 2010 dann den Zeitraum der Weiterführung der Amtsgeschäfte verlängern? Viel Spass.... ;-)

D
DonJohnson

02.12.2009 um 19:01 Uhr

@Kölner Zu deiner Aufgabe? Hmmm, dazu kann ich nichts sagen - keine Ahnung ;-) Ich denke nein, aber zum Glück wurde das hier nciht gefragt.

Wegen deiner Erklärung: Ok, das ist dann einleuchtend ;-)

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