Ist ein Abteilungsleiter wahlberechtigt?
Sind Abteilungsleiter oder Teamleiter mit Weisungsbefugnis wahlberechtigt zur Betriebsratswahl?
Community-Antworten (3)
05.11.2005 um 11:55 Uhr
Hallo Hagen Ja solange sie nicht Angestellte Laut §5BetrVG sind Gruß BMW
05.11.2005 um 12:25 Uhr
Lieber "BMW"... Laut § 5 werden hier sie ARBEITNEHMER im Sinne des BetrVG beschrieben - die Leitenden Angestellten sind was anderes. Allüberall...Du verwirrst mich!
05.11.2005 um 14:56 Uhr
@Kölner @Kölner Warum bist du verwirrt! Nochmals auf die Frage zu kommen, Abteilungsleiter oder Teamleiter mit Weisungsbefugnis wahlberechtigt? Es kann auch möglich sein das Abteilungsleiter oder Teamleiter mit Weisungsbefugnis keine Leitenden Angestellte sind! § 7 BetrVG - V. Nicht wahlberechtigte Beschäftigte Auch die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 sind nicht wahlberechtigt. Nach der Regelung des § 5 Abs. 3 findet das Gesetz nur insoweit auf sie Anwendung, als dies ausdrücklich bestimmt wird. Gruß BMW
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