Wer darf bei der Betriebsratswahl anwesend sein?
Darf bei der Auszählung der Stimmen bei der Betriebsratswahl der Anwalt der Firma dabei sein, da er doch kein Betriebsangehöriger ist. Darf bei den Stimmzetteln welche zur Briefwahl benutz werden nur Liste 1 und Liste 2 stehen ohne die Namen der Kandidaten oder einen Listennamen.
Community-Antworten (1)
03.11.2005 um 07:19 Uhr
Nach §13 WO zum BetrVG ist mit öffentlicher Stimmenauszählung die Betriebsöffentlichkeit, sprich Betriebszugehörigkeit gemeint. "FITTING" §13 WO Rn4. Auch die Gewerkschaft darf an der Auszählung teilnehmen, beim Anwalt des AG habe ich meine Zweifel.
Die Stimmzettel zur Briefwahl sind identisch derer zur ordentlichen Wahl, d.h. es wird von vornherein nur einen Stimmzettel geben!
Wie die auszusehen haben findet man in entsprechenden Hilfen von den verschiedensten Anbietern.
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