Erstellt am 16.09.2005 um 08:20 Uhr von Werner
Moin rue,
m.E. sind ATZler nicht Wahlberechtigt da sie nicht mehr in den Betrieb integriert werden, im Gegensatz zu MA`s die sich in Elternzeit befinden.
Erstellt am 16.09.2005 um 10:40 Uhr von rue
Hat das Buch "Wahl des Betriebsrats" von Peter Berg, Micha Heilmann, Wolfgang Schneider (Praxisorientierte Arbeitshilfe für Wahlvorstände und Betriebsräte) Gültigkeit ?? Wer weiß das ??
Seite 33 geht es um die Wahlberechtigung von ATZ-lern.
rue
Erstellt am 16.09.2005 um 13:28 Uhr von viktor
Kenne das Buch nicht. Bei den Kommentaren zum BetrVG gilt der Spruch 3 Juristen = 5 Meinungen. So steht im Däubler, das Altersteilzeitler mit Blockmodell in der Freistellungsphase wahlberechtigt sind (allerdings kein passives Wahlrecht) - Fitting meint nein.
Ihr solltet einen Fachanwalt befragen.