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Ist ein Arbeitnehmer mit Altersteilzeit wahlberechtigt ?

R
rue
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Arbeitnehmer mit Altersteilzeit (ATZ - Blockmodell) in der Freistellungsphase mit den neuen Betriebsrat wählen ?

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Community-Antworten (3)

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Werner

16.09.2005 um 10:20 Uhr

Moin rue, m.E. sind ATZler nicht Wahlberechtigt da sie nicht mehr in den Betrieb integriert werden, im Gegensatz zu MA`s die sich in Elternzeit befinden.

R
rue

16.09.2005 um 12:40 Uhr

Hat das Buch "Wahl des Betriebsrats" von Peter Berg, Micha Heilmann, Wolfgang Schneider (Praxisorientierte Arbeitshilfe für Wahlvorstände und Betriebsräte) Gültigkeit ?? Wer weiß das ?? Seite 33 geht es um die Wahlberechtigung von ATZ-lern. rue

V
viktor

16.09.2005 um 15:28 Uhr

Kenne das Buch nicht. Bei den Kommentaren zum BetrVG gilt der Spruch 3 Juristen = 5 Meinungen. So steht im Däubler, das Altersteilzeitler mit Blockmodell in der Freistellungsphase wahlberechtigt sind (allerdings kein passives Wahlrecht) - Fitting meint nein.

Ihr solltet einen Fachanwalt befragen.

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