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Konstituierende Sitzung - gibt es da eine Anwesenheitspflicht ?

H
HMG
Apr 2018 bearbeitet

Nach der BR-Wahl gibt es die konstituierende Sitzung. Ist ein gewähltes Mitglied bei dieser Sitzung wg. Urlaub oder Krankheit nicht anwesend, kann er logischerweise die Wahl nicht annehmen. Wie kann er trotzdem in den Betriebsrat reinkommen ?

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Community-Antworten (3)

M
Moggerl

08.09.2005 um 19:16 Uhr

Hallo HMG,

soweit ich weiss nimmt man die wahl schon an bevor die wahl ueberhaupt stattfindet bzw. wenn man sich aufstellen laesst muss man ja einen zettel ausfuellen den man auch unterschreibt und damit nimmt man ja wohl automatisch die wahl an. Bei uns war das so und wir haben erst vor einer woche unseren br gegruendet.

FB
Frank B.

09.09.2005 um 08:32 Uhr

Auch für die konstituierende Sitzung gilt, bei Abwesenheit ist ein Ersatzmitglied zu laden!

Wenn jemand die Wahl nicht annimmt, muss er dies innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses dem Wahlvorstand mitteilen! In der Regel findet aber innerhalb von drei Tagen keine konstituierende Sitzung statt!

FB
Frank B.

09.09.2005 um 11:16 Uhr

An Moggerl,

es ist nicht richtig was du schreibst! Man unterschreibt nur die Zustimmung zur Aufnahme in die Kandidatenliste, aber noch lange nicht die Annahme der Wahl! Ein Blick in die Wahlordnung sollte man schon mal werfen.

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