Erstellt am 08.09.2005 um 17:16 Uhr von Moggerl
Hallo HMG,
soweit ich weiss nimmt man die wahl schon an bevor die wahl ueberhaupt stattfindet bzw. wenn man sich aufstellen laesst muss man ja einen zettel ausfuellen den man auch unterschreibt und damit nimmt man ja wohl automatisch die wahl an. Bei uns war das so und wir haben erst vor einer woche unseren br gegruendet.
Erstellt am 09.09.2005 um 06:32 Uhr von Frank B.
Auch für die konstituierende Sitzung gilt, bei Abwesenheit ist ein Ersatzmitglied zu laden!
Wenn jemand die Wahl nicht annimmt, muss er dies innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses dem Wahlvorstand mitteilen!
In der Regel findet aber innerhalb von drei Tagen keine konstituierende Sitzung statt!
Erstellt am 09.09.2005 um 09:16 Uhr von Frank B.
An Moggerl,
es ist nicht richtig was du schreibst! Man unterschreibt nur die Zustimmung zur Aufnahme in die Kandidatenliste, aber noch lange nicht die Annahme der Wahl!
Ein Blick in die Wahlordnung sollte man schon mal werfen.