Erstellt am 08.09.2005 um 10:16 Uhr von Werner
Ne, es gibt keine Mindestwahlbeteiligung.
Erstellt am 08.09.2005 um 10:23 Uhr von AS
Das heißt bei einer Betriebsgröße von 800 Mitarbeitern, reicht es, wenn nur 20 gewählt haben?
Viele Grüße, AS
Erstellt am 08.09.2005 um 11:11 Uhr von Werner
Wie gesagt mir ist nichts gegenteiliges bekannt.
Erstellt am 08.09.2005 um 12:12 Uhr von Rollie
Es steht jedem Wahlberechtigten frei, ob er wählen möchte, er muß dann aber auch das Ergebnis akzeptieren, das ist ja am 18. September nichts anderes.