Wahlvorstand berufen - Gibts es eine Mindestbeteiligung an Betriebsversammlung?
Hallo, hier nun noch einen Frage. Wenn man jetzt eine Betriebsversammlung einberuft, der AG auch nichts gegen einen BR hat, und es kommen nur ein paar MA zur Versammlung, ist dann die Wahl des Wahlvorstandes auf dieser Versammlung gültig? Gibt es irgendwo eine Bestimmung wieviele MA mindestens an der Versammlung teilnehmen müssen, damit alles rechtens ist? Grüße, Sven
Community-Antworten (3)
24.09.2005 um 17:15 Uhr
Hallo Sven sezte dich mit einer Gewerkschaft in Verbindung, die sorgen dafür dass du allles richtig machst. Dein AG muss nicht mit einem BR einverstanden sein um einen zu wählen, und mach dir nichts vor es kommt sehr selten vor, dass ein AG glücklich über einen BR ist. Es wäre zwar schön wenn viele an der Betriebsversammlung teilnehmen würden, aber wieviel auch immer kommen die wählen den Wahlvorstand. Also wir sind mit der Gewerkschaft sehr gut gefahren sie haben uns auch schriftliches Material zur Verfügung gestellt und waren immer da um uns zu unterstützen. Gruß Biggy
24.09.2005 um 20:05 Uhr
Der Wahlvorstand besteht aus 3 Mitarbeitern. Also müssen mindestens diese 3 Leute kommen. Und die können sich dann auch selber wählen! Wenn mehr kommen, dann muß der Wahlvorstand von der Mehrheit! der anwesenden Mitarbeiter gewählt werden. Wir hatten auch mit sehr wenigen gerechnet. Und dann war der Saal plötzlich rappelvoll!! Viel Erfolg.
25.09.2005 um 14:17 Uhr
Hallöchen, na dann lassen wir uns mal überraschen, ob nun 15 oder 150 kommen werden. Ein schönes Wochenende noch an alle
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