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Zu wenig Betriebsratskandidaten stellen sich zur Wahl

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Susi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind ca. 45 Mitarbeiter und haben demnächst Betriebsratswahl. Leider gab es nur 1 Kandidaten, der sich der Wahl stellt. Ist es überhaupt möglich, die Wahl durchzuführen? Das würde ja heißen, das der Geschäftsführer keine Kündigungen aussprechen kann, wenn der BR-Vorsitzende im Jahresurlaub oder länger krank ist. Ist ein Betriebsrat überhaupt arbeitsfähig ohne Stellvertreter? Hätte nicht eine Nachfrist gesetzt werden müssen, wenn es nicht ausreichend Kandidaten gibt? Gibt es eigentlich eine Mindestbeteiligung der Mitarbeiter an der Wahl? Was ist wenn der 1 Kandidat als einziger wählt und sich dann natürlich selbst wählt? Ist er dann gewählt?

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Community-Antworten (3)

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p.g.

08.06.2006 um 09:01 Uhr

Bei 45 wahlberechtigten MA müßten 3 BR gewählt werden. Stellen sich nicht genügend zur Wahl, wird eine Nachfrist von einer Woche gegeben. Sind danach auch noch nicht genügend kandidaten da wird die nächst niedrigere Betriebsgröße zu Grunde gelegt. D.h. es wird in eurem Fall nur ein einköpfiger BR gewählt. Eine Mindestbeteiligung der Wähler gibt es nicht. Ja, wenn er eine Stimme erhält ist er gewählt. Somit ist er gleichzeitig Richter, Angeklagter und Henker in einer Person. :-)

Vergesst nicht die Stützunterschriften!!

F
Fayence

08.06.2006 um 09:43 Uhr

Ich meine, dass die Nachfristsetzung im verienfachten Wahlverfahren ausgeschlossen ist.

P
p.g.

08.06.2006 um 10:03 Uhr

@Fayence, du hast recht! Wäre auch ungewöhnlich wenn nicht!

geregelt im Fitting 23 Aufl. § 14a Rn 50

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