Muß der Wahlvorstand Einsicht in die Unterstützerlisten gewähren?
Hallo Vollmond. Danke für die schnelle Antwort. Aber ich fürchte, ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt. Die Betriebsratswahlen finden erst in 3 Wochen statt. Die Kandidatenliste ist jetzt veröffentlicht worden, und viele im Hause fragen sich jetzt, ob wirklich so viele Unterstütungsunterschriften zusammen gekommen sind. Darum die Frage: Muß der Wahlvorstand auf Anfrage der Mitarbeiter die Unterstützerlisten veröffentlichen oder gibt es dafür keine rechtliche Handhabe. Gruß Günther
Community-Antworten (1)
04.09.2005 um 07:04 Uhr
Meine Komentare zur Wahlordnung sagen nichts darüber aus. Eine rechtliche Handhabe wird es wohl nicht geben. Die Stützunterschriften darf ja auch der AG nicht sehen. Der Wahlvostand prüft nur, ob genügend Stützunterschriften eingegangen sind, das müssen mindestens ein zwanzigstel der wahlberechtigten AN sein. Es genügen 50 Stüzunterschriften, auch wenn dies weniger als ein zwanzigstel ist. Ob ein Verstoß gegen diese Regelung eine Anfechtung der Wahl zur Folge haben kann, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Sie dient eigentlich nur dazu aussichtslose Bewerber vorweg auszuschließen. Letztlich entscheidet die Wahl doch die Anzahl der abgegebenen Stimmen, und nicht die Anzahl der Stützunterschriften. Gruß vollmond
Verwandte Themen
Vorschlagsliste + Liste Unterstützerstimmen
ÄlterGuten Abend Zusammen, in unserem Industriebetrieb wird dieses Jahr erstmals ein Betriebsrat gegründet. Dazu erstellen wir als Wahlvorstand aktuell das Layout der Vorschlagslisten und der dazugehörige
Einsicht in die Wahlunterlagen
ÄlterHallo! Habe es dem AG und seinem Anwalt genau so mitgeteilt, wie von dir geschrieben. Die Reaktion vom Anwalt war, so etwas habe er ja noch nie gehört und wie bitte soll man einen Verstoß nachweisen
Angaben im Wahlausschreiben falsch ??
ÄlterWenn die im Wahlausschreiben angegebene Anzahl der benötigten Stützerunterschriften falsch ist, sich auf den Unterstützerlisten aber genügend bzw. mehr als notwendige Unterschriften befinden, ist der
Einsicht in die Wahlunterlagen
ÄlterHallo zusammen! Mein AG möchte Einsicht in die Wahlunterlagen nehmen u. begründet dies wie folgt: ".....es geht um eine mögliche Anfechtung der BR-Wahl im Hinblick auf Weiterverfolgung der abgel
Chef will Einsicht in Wahlunterlagen
ÄlterKein Ende in Sicht!! Wir haben Wahl am 9.4, unsere Chefin hat schon vor 14 Tagen die Einsicht in alle Wahlunterlagen schriftlich verlangt.....das haben wir als WV abgelehnt und sie gebeten uns mitz