Guten Abend Zusammen,

in unserem Industriebetrieb wird dieses Jahr erstmals ein Betriebsrat gegründet. Dazu erstellen wir als Wahlvorstand aktuell das Layout der Vorschlagslisten und der dazugehörigen Unterstützerlisten.

Unser Betrieb ist unterteilt in Produktion, Handwerk und Verwaltung. Wir möchten daher auf den Vorschlagslisten sowie den Unterstützerlisten für die Spalte "Art der Beschäftigung" bzw. "Funktion" diese drei Punkte als Vorauswahl zur Verfügung stellen, als kleine Hilfestellung sozusagen...

Ist das für euch (erfahrungsgemäß) ein gangbarer Weg oder könnte es zu Verwirrung oder gar Einsprüchen kommen? Oder sollten wir den Kollegen lieber "freie Hand" lassen und deren Art der Beschäftigung selbst definieren lassen? Z.B. Buchhalter, Maschinenführer, Schlosser, Elektriker, Verkäufer und und und...

Vielen Dank vorab!!!