Unternehmens(teil)verkauf - wann ist der beste Zeitpunkt für BR-Wahl?
Unser Unternehmen stand kurz vor der Insolvenz, Gehälter noch immer nícht bezahlt, nun hat die GF einen Partner gefunden, dieser wird Teile vom Betrieb kaufen, jedoch danach mehr Anteile haben als die alte GF. Es hieß, die Verträge werden in den nächsten 14 Tagen geschlossen, dann muss noch ein Notartermin gefunden werden. Anschließend kann dann die "neue" GF in die Firma kommen.
Nun die Frage, es steht ca 40:50 :10(MA wollen BR:MA wollen BR aber wollen warten bis neue GF da ist:wollen keinen BR)
Wie ist es nun am besten? Die Wahl mit weniger Stimmen durchziehen oder aber vielleicht bis zu 3-4 Monaten warten, bis die neue GF da ist?
Community-Antworten (4)
08.07.2005 um 09:03 Uhr
WARTEN ?? In so einer Krisensituation ist es besser schon gestern einen BR gehabt zu haben, der handlungsfähig ist!.
Es gibt immer welche die glauben ohne BR auszukommen, es spielt auch keine große Rolle ob alle wählen, die unentschlossene Gruppe von „wartenden“ ist sich der Situation nicht bewusst bzw. wurde nicht richtig informiert. JETZT informieren und wählen ! Ein BR ist keine Gruppe die gegen die GL sein sollte, sondern bei der GL die Interessen der Belegschaft nach demokratischen Grundsätzen zu vertreten. Gruß Konrad
08.07.2005 um 09:27 Uhr
Ich würde auch sagen, sofort die BR-Gründung einleiten, auch deshalb, weil es noch eine ganze Weile dauern wird, bis der BR dann handlungsfähig ist und sich ein bißchen Basiskenntnisse angeeignet hat Gruß, Merlin
08.07.2005 um 11:35 Uhr
Genau - wählen!!
08.07.2005 um 11:46 Uhr
Scheint wohl so besser zu sein, hatte auch erwähnt, dass es noch ca. einen Monat dauern wird, bis da dann mal was läuft. Doch ich habe eben Bedenken, dass dann die BR Mitglieder fehlen, brauchen ja dann 5 Leute. Und wenn eben alle mit einverstanden sind, dann wäre aus jeder Abteilung einer dabei. So wären eben nur Leute in BR, die von unserer Abteilung kommen, ist durch zwei Projekte leider sehr auseinandergelaufen.
Heute wurden Mahnungen an die GF geschrieben, zwecks ausstehendem Gehalt, man muss sich ja auch gegenüber dem Arbeitsamt absichern!
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