Erstellt am 21.03.2023 um 08:18 Uhr von Hamburger84
Ab dem Tag des Beurteilungsgesprächs beginnt die Frist für einen Einspruch zu laufen.
Dass Du möglicherweise weniger Geld bekommst, hat auch nicht direkt mit Deiner Leistungsbeurteilung zu tun.
Wenn Du gleich oder auch besser beurteilst wurdest, es aber noch viele andere Leute in der gleichen Beurteilergruppe gibt, die vielleicht sogar besser beurteilt wurde als Du, kann es sein, dass Du weniger Geld bekommst.
Denn die Gesamtsumme an Geld, die bei einer ERA Leistungsberurteilung verteilt wird, ist begrenzt auf 10 %.
Ein Betriebsrat kann allerdings in einer Betriebsvereinbarung ggf. diese Summe erhöhen lassen.
Erstellt am 21.03.2023 um 09:48 Uhr von celestro
Wo steht denn etwas von ERA?
Erstellt am 21.03.2023 um 10:01 Uhr von motovin
Die Frage verstehe ich nicht
Erstellt am 21.03.2023 um 10:20 Uhr von Thomas63
@Motovin
Es gibt die verschiedensten Leistungszulagen die in Firmen mit Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt sind. Wenn du nicht angibts das es sich um ERA handelt kann es alles mögliche sein. Man kann auch nicht wissen ob die antwort von "Hamburger" zu ERA Deine Frage beantwortet hat.
Erstellt am 21.03.2023 um 10:24 Uhr von motovin
o.k. habe ich vergessen anzugeben.
Habe ich jetzt nachgetragen.
Es handelt sich um die ERA Leistungsbeurteilung