Erstellt am 01.07.2005 um 17:12 Uhr von Rollie
Das BetrVG. sagt, nach meiner Erinnerung, UNVERZÜGLICH, also sobald es möglich ist, ich würde sagen, im Rahmen der nächsten Sitzung, also auf die Tagesordung setzen. Solange führt der Stellvertreter die Geschäfte.