Kann ein neuer BR direkt nach der öffentlichen Stimmauszählung, wenn das endgültige Wahlergebnis feststeht und der neue BR bekanntgemacht worden ist, auf Einladung des WV seine konstituierende Sitzung abhalten unter der Voraussetzung, dass die Wahlbewerber zuvor schriftlich darauf verzichtet haben, die Wahl abzulehnen ?
Oder ist der alte BR unwiderruflich noch bis zum Ablauf der Wahlanfechtungsfrist, also 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses, im Amt ?

Und unabhängig davon: Was würde mit einem gewähltem Mitglied passieren, das seine Wahl ablehnt ? Fällt es ganz raus oder behält es den Status eines Ersatzmitgliedes. Wenn ja - an welche Stelle rückt es ?