Wir haben in unserem kleinen Betrieb nur einen einzigen Betriebsobmann, was dem BetrVG entspricht, sowie ein Ersatzmitglied. Nun ist der Betriebsobmann zurückgetreten. Müssen wir insgesamt die Betriebsvertretung neu wählen oder tritt automatisch das Ersatzmitglied an seine Stelle - bis zur nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl?