Erstellt am 05.07.2005 um 21:58 Uhr von otto
Hallo jobo! Letzter stimmt. Der/die Stellvertreter/in tritt an die Stelle des zurückgetretenen Betriebsobmanns. Nur wenn jetzt auch der Stellvertreter zurücktreten würde, wäre eine vorzeitige Neuwahl erforderlich.