Erstellt am 19.07.2012 um 10:17 Uhr von Streikbrecher
Sobald incl. der EBRM keine 7 mehr gegeben sind müssen Neuwahlen erfolgen. Also, wenn ihr nun incl. EBRM noch 7 seid (7 Aufrechte) und nun ein BRM ausscheidet oder das Mandat niederlegt. Sonst bei der nächsten Regelwahl.
Kann man als BR auch alles im § 13 BetrVG (sollte bekannt sein) nachlesen.
Erstellt am 19.07.2012 um 10:52 Uhr von Rainerrr
Die Amtszeit beträgt vier jahre..
dann muss es Neuwahlen geben
Erstellt am 19.07.2012 um 11:05 Uhr von Streikbrecher
Rainerrr
..Die Amtszeit beträgt vier jahre..
dann muss es Neuwahlen geben
Die so grundsätzliche Aussage stimmt NICHT!!!
Denn es kann auch eine kürzere oder länger Amtszeit geben! Wenn außerhalb der Regelwahltermine gewählt wurde.
Also nochmals im BetrVG nachlesen.