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Kann die Belegschaft den Betriebsrat auch "abwählen"?

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Oliver
Apr 2018 bearbeitet

Hallo!

In unserer Firma gibt es derzeit einen Betriebsrat der allerdings nicht im Sinne der Mitarbeiter handelt. Ob er überhaupt etwas tut wissen wir nicht, aber kümmert sich nicht um die Belange der MA. Der Arbeitgeber wiederum verweist uns an den BR wenn wir uns mit Anfragen direkt an ihn wenden so dass unsere Wünsche letztlich unberücksichtigt bleiben.

Was können wir tun um den BR loszuwerden oder eine Neuwahl zu erzwingen? Irgendwo habe ich mal gelesen dass eine Unterschriftenliste eines gewissen Teils der Belegschaft ausreicht, um Neuwahlen zu veranlassen. Stimmt das? Wieviel Prozent der Belegschaft müssen sich dabei gegen den BR wenden?

Danke schon mal!

Oliver

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Community-Antworten (3)

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Rollie

08.06.2005 um 17:13 Uhr

Wirf mal einen Blick in's Betriebsverfassungsgesetz.

Nach § 23 Betriebsverfassungsgesetz kann jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds oder die Auflösung des Betriebsrats als Ganzes beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten durch den Betriebsrat vorliegt. Stimmt das Arbeitsgericht der Auflösung des Betriebsrats zu, setzt es einen Wahlvorstand zum Zwecke der Neuwahl ein.

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Michael

09.06.2005 um 12:35 Uhr

Da dieser korrekt beschriebene Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann weise ich auf das nächste Jahr hin. In 2006 (noch vor der WM) stehen eh Neuwahlen an - die gilt es aus meiner Sicht von den unzufriedenen Mitarbeitern gründlich vorzubereiten. Geeignete KandidatInnen aussuchen und entsprechend unterstützen.

Was nutzt Euch ein abgesetzter Betriebsrat (wenn es überhaupt soweit kommt - da sind Arbeitsrichter gerechtfertigter Weise sehr vorsichtig), wenn es nicht ausreichend geeeignete KandidatInnen für die Nachfolge gibt!

Würdest du dich zum Beispiel aufstellen lassen, un der Belegschaft zu zeigen, wie eine optimalerer oder auch bessere Interessensvbertretung funktioniert?

M
merlin

09.06.2005 um 13:02 Uhr

Zitat von Dir: "Der Arbeitgeber wiederum verweist uns an den BR wenn wir uns mit Anfragen direkt an ihn wenden so dass unsere Wünsche letztlich unberücksichtigt bleiben." Das hört sich für mich so an, als ob der AG versucht, einen Keil zwischen die Belegschaft und den BR zu treiben, und bei den um es mal hart zu sagen "einfach gestrickten" klappt das auch. Ich bezweifle, daß der AG, sollte der BR die "Wünsche jedes Einzelnen berücksichtigen" dem BR die nötige Vollmacht gäbe, insofern schiebt der AG unangenehme Dinge, die er selber gar nicht "berücksichtigen" will, auf den BR als Sündenbock ab. Michael hat recht, diejenigen, die alles besser wissen und können und scheinbar davon ausgehen, ein BR muß zaubern können, ergreifen regelmäßig die Flucht, wenn es darum geht, selber zu kandidieren

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