Beriebsratsvorsitenden abwählen - Wie geht das?
Hallo! Wir (BR mit 7 Mitgliedern) haben ein sehr großes Problem mit unserem 1. Vorsitzenden. Unser Betriebsratvorsitzender genießt weder von uns (BR), noch von der gesamten Belegschaft, mehr das vertrauen. Dies ist dadurch entstanden, das er alleine wichtige Entscheidungen, zb. Zusatzschichten, wichtige Entscheide, ... alleine Unterschreib oder durch mündliche Zusagen zustimmt, ohne das er es mit dem BR abstimmt. Auch Informationenn über sein handeln berichtet er nicht. Gespräche über sein Fehlverhalten wurden schon mehrmals durchgeführt - ohne Erfolg. Bei uns in der Firma stehen nun wichtige Umbesetzungen, BV und andere Sachen an, und in diesem Zusammen hat nun unser BR-Vorsitzender uns, dem Rest des BR damit gedroht, das er uns vor die Einigungsstelle ziehen will, wenn wir diese Sachen nicht zustimmen würden!!! Dies geht natürlich nicht, aber das ist schon der Hammer! Dies war nur einige kleine Beispiele zum absoluten Fehlverhalten unseres BR-Vorsitzenden. Nun zur Frage:
Können wir, der Rest des BR, unseren Betriebsratvorsitzenden abwählen? Wenn ja - wie? Wenn nicht, welchen Weg können wir weiter gehen?
Brauchen Hilfe...Danke....
Gruß BR-Tommi
Community-Antworten (4)
28.08.2008 um 22:57 Uhr
@Tommi, einen Vorwurf kann ich dir (und dem restlichen Gremium) nicht ersparen! Habt ihr irgendwann mal Schulungen/Seminare gemacht? Habt ihr mal eure Nase in ein Betriebsverfassungesetz gesteckt? Bei all dem, was du da beschrieben hast kann nur eins passieren! Wählt diesen "Betriebsratsfürsten" ab! § 26 BetrVG - III. Stellung des Vorsitzenden Lies dich mal in die Kommentare ein, da werden dir die Augen aufgehen, was ihr euch bisher alles gefallen (aus Unwissenheit!) lassen habt!
Das Gremium hat den BRV gewählt und demzufolge kann er auch jederzeit ohne Angabe von Gründen seines Amtes enthoben werden! Mehrheit genügt!
28.08.2008 um 23:15 Uhr
Und das Abwählen geht so einfach? Beschluss fassen - geheim abstimmen - auswerten - bekannt geben.
28.08.2008 um 23:28 Uhr
@Tommi, "Die Abberufung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters kann mit der gem. § 33 erforderlichen Stimmenmehrheit ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen (BAG 26. 1. 92, AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; Richardi-Thüsing, Rn. 28; ErfK-Eisemann, Rn. 3; Fitting, Rn. 20; GK-Raab, Rn. 26; HSWG, Rn. 33). Nach der Abberufung hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen." § 26 BetrVG DKK, II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden RN. 15
Dringend! Lest euch die Kommentare durch! Vor allem solltet ihr wissen, wer dann zum Vorsitzenden (Nachfolger) geeignet und auch bereit ist!
29.08.2008 um 12:55 Uhr
Wir hatten auch so einen Vorsitzenden, der Alleingänge für richtig hielt. Wählt Euren BRV schnellstens ab. Wir haben unseren damaligen Vorsitzenden vor die Alternative gestellt, entweder er geht freiwillig, oder wird des Amtes enthoben. Allein für Eure Belegschaft solltet ihr sofort handeln!!!!
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