Muss die Betriebsratswahl wegen Wahlfälschung wiederholt werden?Wie geht das?
hi meine Frage ist kurz. Seit einer Woche stehen bei uns jetzt die Mitgelieder des BR fest... aber bei der wahl ging einiges nicht mit rechten Dingen zu ....daher möchten wir und zwei vom Betiebsrat Neuwahlen ... aber zwei von den Br mitgliedern sträuben sich dagegen ...Aussage von ihnen "gewählt ist gewählt und sie können es ja über nen anwalt einklagen"..... meine Frage hier gibt es auch eine andere Lösung ? Dnke für die Hilfe
Community-Antworten (2)
07.06.2005 um 11:49 Uhr
Was verstehst Du denn unter "nicht mit rechten Dingen"?
09.06.2005 um 13:20 Uhr
Meines Erachtens gibt es hier keine andere Möglichkeit, ausser dem juristischen Klageweg.
Wenn der BR nicht geschlossen zurücktritt und so Neuwahlen ermöglicht, kann nur ein Arbeitsrichter bei entsprechend nachgewiesener Manipulation, die Wahl für ungültig erklären (das ist auch gut so).
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