Wahlfälschung - welche Folgen hat das für den Wahlvorstand?
Hallo,
wenn wir unseren Wahlvorstand beim Manipulieren der Wahl erwischen, welche Strafe ist denn in so einem Fall anzusetzen? Und wer tut das?
Community-Antworten (6)
19.05.2006 um 15:26 Uhr
Die Wahl kann angefochten werde, was eine Neuwahl zur Folge hätte. Bestrafung müßte per Anzeige erfolgen (Selbstjustiz scheidet aus). Ein Richter müßte dann eine Strafe verhängen, wenn es überhaupt soweit kommt. Bestrafung ist allerdings schon, daß der ganze Betrieb von dem Vorfall weiß.
19.05.2006 um 19:20 Uhr
Woher weißt Du, wie der Richter entscheiden würde ?
19.05.2006 um 19:34 Uhr
@ Regina
Ich schlage vor:
a) Verweis. b) Abbitte. c) Tragen schimplicher Tracht. d) Dachabdeckung. e) Symbolische Prozession. f) Verunglimpfung. g) Umhängen von "lächerlichen" Gegenständen h) Strafarbeit i) Pranger j) Prellen und Reiten k) Teeren und Federn
@ sammi Bin zumindest beruhigt, dass die Selbstjustiz für Dich ausscheidet! Wenn Du die Anzeige auch noch ausschliessen würdest, wäre ich ganz zufrieden!
19.05.2006 um 19:37 Uhr
Wie kann man eine solche Wahl anfechten, welche Schritte muß man vornehmen? Wir haben heute gewählt und viele von uns haben arge Zweifel (auch berechtigte Zweifel), dass etwas nicht mit rechten Dingen zuging.
19.05.2006 um 23:11 Uhr
Im Falle einer Wahlfälschung kann beim Arbeitsgericht von Jedermann zu jeder Zeit ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit dieser Betriebsratswahl gestellt werden. Der Staatsanwalt würde gegen die Beschuldigten wegen des angeblichen Wahlbetruges ermitteln.
Den Wahlvorstand des Wahlbetruges zu bezichtigen, ist eine schwerwiegende Anschuldigung die ihr auch Beweisen müsst. Stellt sich heraus, das ihr die Wahlvorstandsmitglieder unbegründet beschuldigt habt, könnten diese den Spieß umdrehen und gegen euch Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung erstatten.
23.05.2006 um 13:59 Uhr
Auf Wahlfälschung plädieren wir nicht, das wäre zu hart - vermutet wird es zwar, aber das hätte vor Gericht keinen 100%igen Halt und könnte wie ein Bumerang zurückkommen. Gott sei Dank gab es genug Formfehler. Verfahren läuft bald an, Danke.
Verwandte Themen
Wahlfälschung-?
ÄlterMoin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub
Muss die Betriebsratswahl wegen Wahlfälschung wiederholt werden?Wie geht das?
Älterhi meine Frage ist kurz. Seit einer Woche stehen bei uns jetzt die Mitgelieder des BR fest... aber bei der wahl ging einiges nicht mit rechten Dingen zu ....daher möchten wir und zwei vom Betiebsr
Rücktritt des Betriebsrats - welche Folgen hat das?
Älterder gesamte betriebsrat möchte aus solidaritätsgründen zurücktreten;welche folgen ergeben sich daraus?
Wahlvorstand Mitglied tritt zurück - Folgen für den BR?
ÄlterAus dem Wahlvorstand tritt eine Person zurück. Welche Folgen hat das für den BR?
WV hat die Wählerliste nicht korrekt verfasst - was sind die Folgen ?
ÄlterHallo, WV hat die Wählerliste nicht korrekt verfasst. Was sind die Folgen ? auf der Wählerliste stehen die Überprüfungsdaten, wie Geb. u. Eintrittsdatum. Ist die Liste damit schon ungültig ? Wenn wi