Dürfen Altersteilzeitler bei der Betriebsratswahl wählen?
Hallo,
haben AN die sich schon in der Freistellungsphase der Alterteilzeit befinden noch ein aktives und / oder passives Wahlrecht bei einer Betriebsratwahl.
Community-Antworten (2)
20.05.2005 um 12:13 Uhr
Hallo, nein Arbeitnehmer, die sich bereits in der Freistellungsphase befinden, haben weder aktives noch passives Wahlrecht.
20.05.2005 um 12:18 Uhr
Hallo hier ein Urteil das Du Dir ansehen solltest.
LAG Düsseldorf Datum: 31.10.2002 Aktenzeichen: 5 TaBV 42/02
Verwandte Themen
Korrektur der Wählerliste wegen Altersteilzeitler - bis wann ist das noch möglich?
ÄlterHallo, auf Drängen des jetzigen Betriebsrats und gem. einem Kommentar von Däubler von 2202 haben wir die Altersteilzeitler in der Ruhephase in die Wählerliste aufgenommen. Jetzt hat der selbe Betrieb
BETRIEBSRATSWAHLEN UND ALTERSTEILZEIT - sind Altersteilzeitler die sich in der " Ruhephase" befinden wahlberechtigt?
ÄlterHallo, Sind Altersteilzeitler die sich in der " Ruhephase" befinden bei den Betribsratswahlen wahlberechtigt? Danke
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Wahlberechtigte einer Betriebsratswahl
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, Dürfen Praktikanten eines Orchesters bei einer Betriebsratswahl wählen? Dürfen die sogenannten "1 Euro Jober " bei einer Betriebsratswahl wählen? Dürfen die Kollegen
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte