Hallo, haben AN die sich schon in der Freistellungsphase der Alterteilzeit befinden noch ein aktives und / oder passives Wahlrecht bei einer Betriebsratwahl.
Erstellt am 20.05.2005 um 10:13 Uhr von CeDe Hallo, nein Arbeitnehmer, die sich bereits in der Freistellungsphase befinden, haben weder aktives noch passives Wahlrecht.
Erstellt am 20.05.2005 um 10:18 Uhr von Werner Hallo hier ein Urteil das Du Dir ansehen solltest. LAG Düsseldorf Datum: 31.10.2002 Aktenzeichen: 5 TaBV 42/02