Wir haben unseren neuen Betriebsrat gewählt. Wir bestehen aus einem 5er Gremium
Bei der ersten konstituierende Sitzung waren 4 "ordentliche" anwesend. Das 5. ordentlich gewählte Betriebsratsmitglied war krank, dafür wurde der 1. Ersatzkandidat eingeladen und war anwesend. (Und war bei der Wahl des Vorsitzes auch stimmberechtigt). Soweit wurde alles richtig gemacht.
Aber... und jetzt die Frage. Ist es zulässig auch alle weiteren Ersatzkandidaten zur KS einzuladen und sie an der Sitzung zu beteiligen, obwohl kein weiterer Verhinderungsfall vorlag?
Die Aussage des Wahlvorstandes war, bei der konstituierenden Sitzung müssen ALLE BR und Ersatzmitglieder geladen werden.
Vielen Dank für die Antwort...