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Minderheitengeschlecht

E
engländer
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich arbeite in einem Unternehmen mit 105 MA. davon sind 80 Männer und 25 Frauen. Drei Listen sind zur Wahl angetreten. Liste 1 : 38 Stimmen = 3 Sitze , Liste 2: 36 Stimmen = 3 Sitze Liste 3: 10 Stimmen = 1 Sitz. Nach Minderheitengeschlecht würde ich mein, einen Sitz wegen der Frauenquote verlieren. Die Liste 1 würde mit 4 Sitzen vertreten sein, davon eine Frau. Hat das so seine richtigkeit. Ich bin für jede hilfe dankbar.

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Community-Antworten (6)

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celestro

26.04.2018 um 11:50 Uhr

ohne Angaben, wie die Listen aussehen, kann das niemand genau sagen. Im Allgemeinen würde ich davon ausgehen, daß die Frauenquote erfüllbar sein sollte, ohne das eine Liste einen Sitz abgeben muß.

C
Catweazle

26.04.2018 um 12:10 Uhr

Du bist wohl auf Liste 2 Platz 3. Dann ist es wahrscheinlich, dass du dein Platz im BR verlierst damit die Frauenquote erfüllt werden kann. Wenn nach dir auf deiner Liste keine Frauen sind gibt es einen Listensprung.

M
mathe

26.04.2018 um 12:38 Uhr

Nach meiner Rechnung ist Liste 3 Platz 1 der mit dem niedrigesten Höchstwert (10). D.h. aus der Liste 3 müsste dann die nächste, nicht berücksichtigte Person des Minderheitengeschlechts folgen. Und falls nicht vorhanden gibt es einen Listensprung. Oder liege ich da falsch?

P
Pjöööng

26.04.2018 um 12:56 Uhr

In der Tat: Wenn die Minderheitenquote (eine Frau) mit dem Wahlergebnis noch nicht erfüllt ist (und mindestens eine Frau kandidiert hat, dann verliert der Kandidat von Liste 3 seinen Platz an eine Frau. Entweder aus seiner Liste, oder wenn es dort keine gibt, an Liste 1 und falls es dort auch keine geben sollte an Liste 2.

R
rako1966

26.04.2018 um 14:29 Uhr

Ihr werft zwar hier mit (richtigen) Zahlen um Euch, aber ich will mal versuchen zu erklären wie es läuft, dann kann Engländer selbst nachschauen ob es seine Richtigkeit hat. § 22 BetrVGDV1WO: (1) Zunächst werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) verteilt. Dazu werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze mit Angehörigen dieses Geschlechts in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahlen besetzt.

Also werden erst alle Männer ignoriert, und die Frau, welche den höchsten Stimmenwert hat, ist dann im BR.

(2) Nach der Verteilung der Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit nach Absatz 1 erfolgt die Verteilung der weiteren Sitze. Die weiteren Sitze werden mit Bewerberinnen und Bewerbern, unabhängig von ihrem Geschlecht, in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahlen besetzt.

Jetzt kommen alle anderen nach ihrem Stimmenwert dran (Mann oder Frau, egal).

So, danach kannst Du jetzt selbst schauen, ob danach alles richtig ist. Und ja, der letzte, auch wenn er einen höheren Stimmenwert als die Frau hat, schaut in die Röhre, unabhängig davon, welche Liste es trifft.

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_Groot_

26.04.2018 um 14:42 Uhr

rako1966 ich würde mal sagen... §22 fällt aber unter: Dritter Unterabschnitt. Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes).... Das trifft dann aber nicht zu, wenn Listenwahl (3 Listen) stattfand ...

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