Kann man die Anfrage an den Arbeitgeber zur Liste der Wahlberechtigten auch per eMail stellen oder muss das zwingend per Brief oder Fax passieren?
Und: Wenn ich darin eine Frist setze: Verpflichtet mich das, auch die erste Wahlversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuhalten oder kann ich mir damit im Anschluss so viel Zeit lassen wie ich brauche?