Erstellt am 08.04.2018 um 12:45 Uhr von kratzbürste
Fragst du eigentlich als Mitglied des Wahlvorstands? Dann solltest du es wissen.
Erstellt am 08.04.2018 um 13:58 Uhr von celestro
die Frist ist abgelaufen. Also nein, er darf die Kandidatenliste nicht mehr ändern.
Wieso man dafür eine neue Frage aufmachen muss, verstehe ich aber nicht
Erstellt am 08.04.2018 um 14:19 Uhr von Adana01
Beiträge war bis 7 kommentare begrenzt sorry .
Je mehr ich über diese angelegenheit in erfahrung bringe desto mehr fühlen wir uns sicher.
Erstellt am 09.04.2018 um 08:22 Uhr von takkus
Nochmal die Frage von Kratzbürste: "Fragst du eigentlich als Mitglied des Wahlvorstands?"
Erstellt am 09.04.2018 um 08:57 Uhr von Adana01
Nein als WVH ,
alles schön und gut. Warum Gewerkschaftssekräter einen einzellperson unterstütz ist auch fraglich.Nach meines wissens sollte sich ein GW erstmal ein bild der lage sich machen aber werden wir alles noch gemeinsam mit der Belegschaft und GWS + Vorsandt noch klären. Wir sind offen wir sind ehrlich da soll uns die GW mal uns erklären wo wir was falsch gemacht haben.
Bilanz: in 8 Jahren mehr als 70 MA festenvertrag und vollzeit. 150 MA die 90% mitglied einer GW ist. Und bis heute alle 2 jahre wurden gestreickt. Das alles ohne BR-Vorsitzender den auf ihne hört ja keiner.Wenn eine BRV seine meinung und argumente nicht in der Belegschaft durch setzen kann wie will er das jetzt machen.
Nochmal zum lernen ? muss die Wahlvorschlagsliste(Kandidaten) unterschrieben sein (auch listenführer) wenn sie trotzdem von GW unterstütz wird ?
Erstellt am 09.04.2018 um 09:06 Uhr von nelchen
Was ist ein oder eine WVH? Und für was wollt ihr euch sicher fühlen?
Erstellt am 09.04.2018 um 09:17 Uhr von wdliss
BetrVG §14 Abs 4
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
Abs 5
Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.
Grundsätzlich kann es euch doch auch egal sein, ob der BRV mit seiner eigenen Liste kandidiert. Wenn ihr (ohne ihn) so gute Arbeit geleistet habt (auch wenn ich nicht weiß, warum er dann nich abgewählt wurde) dürftet ihr doch deutlich die Mehrheit der Stimmen mit euer Liste erhalten.
Erstellt am 09.04.2018 um 09:19 Uhr von takkus
Irgendwie schreibst du hier ein bisschen durcheinander.
Mit welchem Vorstand willst du was klären? Bist du auch Gewerkschaftsmitglied?
Ein BRV muss seine Meinung nicht bei der Belegschaft durchsetzten, er übermittelt die Meinung/ Beschlüsse des Betriebsrates an die Belegschaft. Er kann natürlich gern seine Meinung in die Diskussion vor Beschlussfassungen einbringen.
Streik alle 2 Jahre hat nichts mit dem Betriebsrat zu tun, geschweige noch mit dem Vorsitz. Arbeitskampf ist der Gewerkschaft vorbehalten.
Um die Eingangsfrage zu beantworten: siehe 08.04.2018 um 13:58 Uhr von celestro :
die Frist ist abgelaufen. Also nein, er darf die Kandidatenliste nicht mehr ändern.
Erstellt am 09.04.2018 um 10:45 Uhr von celestro
"Nochmal zum lernen ? muss die Wahlvorschlagsliste(Kandidaten) unterschrieben sein (auch listenführer) wenn sie trotzdem von GW unterstütz wird ?"
Kommt darauf an. Wenn wir von Zustimmung zur Kandidatur reden, dann ja. Da müssen die Leute unterschreiben. Wenn es um Unterstützerunterschriften geht, NEIN. Sofern 2 Beauftragte der GW unterschreiben, reicht das.
Erstellt am 09.04.2018 um 11:05 Uhr von Adana01