Erstellt am 07.04.2018 um 08:57 Uhr von MaJoK
Die erste Frage hast du schon selbst beantwortet, nach der Gültigkeit der Liste.
Sie ist ungültig, weil:
- es fehlen die Unterschriften der Kanditaten,
- die Anzahl der Stützunterschriften reicht gar nicht, es müssten bei eurer Mitarbeiteranzahl min 7 sein, ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer;
und das beste
- die Frist für die Abgabe der Wahlvorschlagsliste war bereits abgelaufen!
Die Frage nach der Motivation eures Gewerkschaftssekretär müsst ihr mit diesem Mal in einem freundschaftlichen Gespräch klären.
Innerhalb des Wahlvorstandes würde ich aber den alten BRV als Wahlvorstandsvorsitzenden abwählen oder wenn ihr das nicht wollt (warum nicht?) sollten die anderen WVM genau aufpassen das alle Fristen eingehalten werden und es sonst keine Unregelmäßigkeiten gibt, welche eine Anfechtung ermöglichen würden.
Erstellt am 07.04.2018 um 09:19 Uhr von Adana01
Abgesehen von der Unterschriften kann der liebe Herr ohne Einverständnis der MA einfach in die Liste stellen ?
Und wenn eine GW eine Wahlvorstandsliste unterstützt , reichen da nicht 2 aus ?
Erstellt am 07.04.2018 um 11:00 Uhr von hansimglueck
Ja reichen aus ( wenn sie verantwortlich unterzeichnen dürfen). Die Kandidaten selbst müssen natürlich ihr Einverständnis erklärt haben.
Aber ich würde sagen : Frage doch mal deinen Gewerkschaftssekretär.
Erstellt am 07.04.2018 um 14:43 Uhr von celestro
"Als Stützunterschrift hat er sich von unser Gewerkschaftssekräter dies unterzeichnen lassen + die sekräterin."
Reden wir hier von Eurem Gewerkschaftssekretär und "seiner Sekretärin" ? Oder ist "Eure" Sekretärin gemeint ? Oder 2 Gewerkschaftssekretäre ?
Aber die Liste ist ja wegen zu später Abgabe eh schon ungültig.
Erstellt am 07.04.2018 um 23:56 Uhr von Adana01
Nein die Wahlvorschlagliste wurde inderhalb der Frist rechtzeitig abgegeben. Da fehlen allerdings die Zustimmungsunterschriften.
Ist somit die Wahlvorschlagsliste ungültig?
Wenn ja kann er innerhalb von 3 tagen mit einer neuen Namensliste kommen?
Sprich kann er die Kandidatenliste ändern mit neuen Personen?
Erstellt am 08.04.2018 um 00:52 Uhr von celestro
Die Zustimmungen könnte er sich noch besorgen, das ist ein heilbarer Mangel.
Bezüglich der Unterstützerunterschriften könnte die Liste aber ungültig sein. Je nachdem, wer von der Gewerkschaft da jetzt unterschrieben hat.
Erstellt am 08.04.2018 um 01:00 Uhr von Adana01
Kann er die Kandidatenliste nachträglich ergänzen mit zufügen neuer Namen?
Währe dies dann unheilbarer Wahlvorschlagsliste ?