Erstellt am 06.04.2018 um 11:20 Uhr von Pjöööng
Die Auszählung ist öffentlich!
Erstellt am 06.04.2018 um 11:26 Uhr von celestro
oder anders gesagt ... es darf jeder MA des Betriebes dabei sein, der es möchte.
Erstellt am 06.04.2018 um 13:13 Uhr von Challenger
Zitat Elisabetta :
Darf ein Kandidat bei der Auszählung dabei sein
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Ihr habt doch hoffentlich nach §3 Abs.2 Nr.13. des Wahlausschreibens, Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung bekannt gegeben, ansonsten wäre die Wahl nach §19 BetrVG anfechtbar.
Erstellt am 06.04.2018 um 13:25 Uhr von Elisabetta
Danke für die Antworten. Nun noch mal präziese.
Darf ein Kandidat selbst mit auszählen? ?
Erstellt am 06.04.2018 um 13:28 Uhr von nelchen
Nein. es sei denn, der Kandidat selbst ist im Wahlvorstand oder Wahlhelfer.
Erstellt am 06.04.2018 um 14:08 Uhr von Elisabetta
Vielen Dank und sonnige Grüße
Erstellt am 06.04.2018 um 14:09 Uhr von celestro
Diese Antwort wurde von "celestro" gelöscht.