Arbeitgebervertreter in den Betriebsrat gewählt
Leiter der Personalabteilung und Leiter unserer Abfertigungsabteilung sind in den Betriebsrat gewählt worden....Ist das überhaupt zulässig?
Community-Antworten (10)
06.04.2018 um 09:39 Uhr
Kommt darauf an, ob sie leitende Angestellte im Sinne § 5 BetrVG sind. Eine rechtliche Überprüfung lohnt und wahrscheinlich auch eine Wahlanfechtung. Wende dich am Besten an die Gewerkschaft.
06.04.2018 um 09:52 Uhr
Also der Leiter der Personalabteilung ist auf jeden Fall ein Leitender Angestellter, der kann Leute einstellen und feuern. Was hat euch den geritten? Der Sinn und Zweck eines Betriebsrates ist es die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Wie wahrscheinlich wird dies bei den beiden Abteilungsleiter wohl sein? Also bitte die Wahl anfechten mit 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder lassen durch die Gewerkschaft.
06.04.2018 um 10:24 Uhr
@ MaJoK:Aha- Du bist Dir also absolut sicher, das der Abteilungsleiter AUF JEDEN FALL ein leitender Angestellter ist ? Wie kommst Du zu dieser Behauptung? Kennst Du die Unternehmensstrukturen? Unsere Personalleiterin ist beispielsweise keine leitende Angestellte. Einzig der Geschäftsführer entscheidet über Einstellungen und Entlassungen. Die HRM arbeitet ihm zwar zu, das letzte Wort hat bei uns immer der GF. Also bleibt meines Erachtens zuerst einmal eine Überprüfung ob es leitende sind. Allerdings sollte dies bereits der WV vor der Wahl getan haben. Und auch ein Abteilungsleiter ist eben ein Leiter einer Abteilung und somit noch laaaaaange kein leitender Angestellter.
06.04.2018 um 10:54 Uhr
Ist bei uns auch so. Unsere Pers-Leiterin ist keine ltd. Angestellte. Auch wir haben Führungskräfte im BR und das stellt kein Problem/ Interessenskonflikt dar. Manchmal sogar ganz hilfreich. Ich stimme allerdings zu, dass ich bei einem Abteilungsleiter PERS im BR auch so meine Probleme hätte, weniger rechtlich als viel mehr moralisch.
Einen Anfechtungsgrund sehe ich hier nicht automatisch und euer Wahlvorstand scheinbar auch nicht.
06.04.2018 um 11:00 Uhr
MaJoK: "Also der Leiter der Personalabteilung ist auf jeden Fall ein Leitender Angestellter" was für ein absolut unhaltbarer Blödsinn!
Zur Frage: Eine entsprechend große Menge der Belegschaft scheint sich eine arbeitgebernähere BR-Politik zu wünschen. Daran ist nichts falsch und das ist zu akzeptieren. Aufgabe von BR ist es nicht, das maximale Gegengewicht zur AG-Seite zu repräsentieren.
06.04.2018 um 13:05 Uhr
das mit dem Leiter der Personalabteilung ist schon klar... Nur wie kann ein ehemaliger Betriebsratsvorsitzender nach seiner Amtszeit auf einmal als Abteilungsleiter (hat die Befugnis Abmahnungen auszusprechen usw.) fungieren und nimmt jetzt wieder eine Position als freigestelltes Betriebsratsmitglied ein? Es wird sicherlich nicht lange dauern bis er auch wieder Vorsitzender wird...
06.04.2018 um 13:29 Uhr
"Nur wie kann ein ehemaliger Betriebsratsvorsitzender nach seiner Amtszeit auf einmal als Abteilungsleiter (hat die Befugnis Abmahnungen auszusprechen usw.) fungieren und nimmt jetzt wieder eine Position als freigestelltes Betriebsratsmitglied ein?"
Indem er von den MA gewählt wird. Wie "hansimglueck" schon deutlich machte:
"Kommt darauf an, ob sie leitende Angestellte im Sinne § 5 BetrVG sind."
Wenn nicht (und das sollte der WV geklärt haben), dann ist das rechtlich zulässig. Ob man das gut findet, ist natürlich eine andere Sache.
06.04.2018 um 13:31 Uhr
"das mit dem Leiter der Personalabteilung ist schon klar..."- scheint mir nicht so- aber gut. War er vor seiner BR- Tätigkeit Abteilungsleiter? Wenn nicht, sollte der BR in der Mitbestimmung gewesen sein als die Stelle des Abteilungsleiters neu zu besetzen war. Abmahnungen sprechen wir jeden Tag aus. Auch ich gegenüber meiner Tochter: Absender, Adressat, Tatvorwurf, evtl. Konsequenzen bei Wiederholung. Dafür braucht man also keine besondere Erlaubnis. Die Freistellungen werden durch den BR zunächst als Komplett- oder Teilfreistellungen beschlossen und dann findet eine Wahl der entsprechend Freizustellenden statt. Verhandlungen mit dem ArbG nicht vergessen! Tja- wenn der BR ihn aus seiner Mitte al BRV wählt, dann soll es so sein! Welches Problem gibt es denn damit?
06.04.2018 um 13:45 Uhr
das Problem ist,dass nach Berichten die ganze Wahl eine abgesprochene Sache gewesen ist und von vornherein schon abgeklärt wurde,wie was abzulaufen hat.
06.04.2018 um 13:48 Uhr
"die ganze Wahl eine abgesprochene Sache gewesen ist und von vornherein schon abgeklärt wurde,wie was abzulaufen hat."
Es gibt Regeln, wie so eine Wahl abzulaufen hat. Und die muß der WV einhalten. Oder wovon reden wir hier ?
P.S. Es ist auch nicht verboten, wenn sich Kandidaten mit anderen absprechen, wer zum Beispiel nachher BRV werden soll.
Verwandte Themen
Über 50 Mitglieder. Muss neu gewählt werden?
ÄlterHallo zusammen, bei den ersten Betriebsratswahlen, (vor 26 Monaten),waren nur 15 Wahlberechtigte vorhanden. Da war ich noch nicht mal dort am arbeiten. Nun sind es inzwischen über 70 Wahlberechtigte u
Wahlvorstand ordnugsgemäss gewählt
Ein Spezialproblem, würde mich über eine Einschätzung freuen. Rechtsberatung werde ich auch noch einholen. Die Frage ist: ist der Wahlvorstand rechtssicher bestellt? Hier der Fall. Im Juni 2025 wu
Wer rückt nach bei einem Rücktritt eines BR- Mitglied
ÄlterHallo zusammen. Bei uns ist ein BR-Mitglied zurückgetreten und es gibt nun unterschiedliche Meinungen wer Nachrücken muss. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Das ist unser Wahlergebnis: List
Listenwahl / Nachrücker und Minderheitengeschlecht
ÄlterFolgende Situation: Aus 5 verschiedenen Listen wurden insgesamt 15 Betriebsräte gewählt. Von den 15 Mitgliedern wurden 13 Männer und 2 Frauen in den Betriebsrat gewählt. Aus dem Grund das mind. 3 Mi
Betriebsratswahl 2010
ÄlterHallo zusammen, eine kurze frage. Unser Betriebsrat wurde 2006 gewählt. Im Jahre 2007 musste neu gewählt werden weil ein Mitglied das Mandat niederlegte und kein Ersatzmitglied mehr vorhanden war.