Erstellt am 06.04.2018 um 07:39 Uhr von hansimglueck
Kommt darauf an, ob sie leitende Angestellte im Sinne § 5 BetrVG sind.
Eine rechtliche Überprüfung lohnt und wahrscheinlich auch eine Wahlanfechtung. Wende dich am Besten an die Gewerkschaft.
Erstellt am 06.04.2018 um 07:52 Uhr von MaJoK
Also der Leiter der Personalabteilung ist auf jeden Fall ein Leitender Angestellter, der kann Leute einstellen und feuern. Was hat euch den geritten?
Der Sinn und Zweck eines Betriebsrates ist es die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Wie wahrscheinlich wird dies bei den beiden Abteilungsleiter wohl sein?
Also bitte die Wahl anfechten mit 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder lassen durch die Gewerkschaft.
Erstellt am 06.04.2018 um 08:24 Uhr von takkus
@ MaJoK:Aha- Du bist Dir also absolut sicher, das der Abteilungsleiter AUF JEDEN FALL ein leitender Angestellter ist ? Wie kommst Du zu dieser Behauptung? Kennst Du die Unternehmensstrukturen? Unsere Personalleiterin ist beispielsweise keine leitende Angestellte. Einzig der Geschäftsführer entscheidet über Einstellungen und Entlassungen. Die HRM arbeitet ihm zwar zu, das letzte Wort hat bei uns immer der GF. Also bleibt meines Erachtens zuerst einmal eine Überprüfung ob es leitende sind. Allerdings sollte dies bereits der WV vor der Wahl getan haben. Und auch ein Abteilungsleiter ist eben ein Leiter einer Abteilung und somit noch laaaaaange kein leitender Angestellter.
Erstellt am 06.04.2018 um 08:54 Uhr von stehipp
Ist bei uns auch so. Unsere Pers-Leiterin ist keine ltd. Angestellte. Auch wir haben Führungskräfte im BR und das stellt kein Problem/ Interessenskonflikt dar. Manchmal sogar ganz hilfreich.
Ich stimme allerdings zu, dass ich bei einem Abteilungsleiter PERS im BR auch so meine Probleme hätte, weniger rechtlich als viel mehr moralisch.
Einen Anfechtungsgrund sehe ich hier nicht automatisch und euer Wahlvorstand scheinbar auch nicht.
Erstellt am 06.04.2018 um 09:00 Uhr von Pickel
MaJoK: "Also der Leiter der Personalabteilung ist auf jeden Fall ein Leitender Angestellter"
was für ein absolut unhaltbarer Blödsinn!
Zur Frage: Eine entsprechend große Menge der Belegschaft scheint sich eine arbeitgebernähere BR-Politik zu wünschen. Daran ist nichts falsch und das ist zu akzeptieren. Aufgabe von BR ist es nicht, das maximale Gegengewicht zur AG-Seite zu repräsentieren.
Erstellt am 06.04.2018 um 11:05 Uhr von Gami3108
das mit dem Leiter der Personalabteilung ist schon klar...
Nur wie kann ein ehemaliger Betriebsratsvorsitzender nach seiner Amtszeit auf einmal als Abteilungsleiter (hat die Befugnis Abmahnungen auszusprechen usw.) fungieren und nimmt jetzt wieder eine Position als freigestelltes Betriebsratsmitglied ein?
Es wird sicherlich nicht lange dauern bis er auch wieder Vorsitzender wird...
Erstellt am 06.04.2018 um 11:29 Uhr von celestro
"Nur wie kann ein ehemaliger Betriebsratsvorsitzender nach seiner Amtszeit auf einmal als Abteilungsleiter (hat die Befugnis Abmahnungen auszusprechen usw.) fungieren und nimmt jetzt wieder eine Position als freigestelltes Betriebsratsmitglied ein?"
Indem er von den MA gewählt wird. Wie "hansimglueck" schon deutlich machte:
"Kommt darauf an, ob sie leitende Angestellte im Sinne § 5 BetrVG sind."
Wenn nicht (und das sollte der WV geklärt haben), dann ist das rechtlich zulässig. Ob man das gut findet, ist natürlich eine andere Sache.
Erstellt am 06.04.2018 um 11:31 Uhr von takkus
"das mit dem Leiter der Personalabteilung ist schon klar..."- scheint mir nicht so- aber gut.
War er vor seiner BR- Tätigkeit Abteilungsleiter? Wenn nicht, sollte der BR in der Mitbestimmung gewesen sein als die Stelle des Abteilungsleiters neu zu besetzen war.
Abmahnungen sprechen wir jeden Tag aus. Auch ich gegenüber meiner Tochter: Absender, Adressat, Tatvorwurf, evtl. Konsequenzen bei Wiederholung. Dafür braucht man also keine besondere Erlaubnis.
Die Freistellungen werden durch den BR zunächst als Komplett- oder Teilfreistellungen beschlossen und dann findet eine Wahl der entsprechend Freizustellenden statt. Verhandlungen mit dem ArbG nicht vergessen!
Tja- wenn der BR ihn aus seiner Mitte al BRV wählt, dann soll es so sein! Welches Problem gibt es denn damit?
Erstellt am 06.04.2018 um 11:45 Uhr von Gami3108
das Problem ist,dass nach Berichten die ganze Wahl eine abgesprochene Sache gewesen ist und von vornherein schon abgeklärt wurde,wie was abzulaufen hat.
Erstellt am 06.04.2018 um 11:48 Uhr von celestro
"die ganze Wahl eine abgesprochene Sache gewesen ist und von vornherein schon abgeklärt wurde,wie was abzulaufen hat."
Es gibt Regeln, wie so eine Wahl abzulaufen hat. Und die muß der WV einhalten. Oder wovon reden wir hier ?
P.S. Es ist auch nicht verboten, wenn sich Kandidaten mit anderen absprechen, wer zum Beispiel nachher BRV werden soll.