Erstellt am 05.04.2018 um 19:27 Uhr von celestro
Eine Abberufung, z.B. weil man den WVV jetzt nicht mehr leiden kann ist absolut nicht vorgesehen. Sofern aber der WVV z.B. nichts mehr macht, sollte der Stellvertreter die Sache in die Hand nehmen.
Erstellt am 05.04.2018 um 20:07 Uhr von Steffi HSK
Das ist schon klar! Aber wenn der WVV mit seiner Aufgabe überfordert ist könnte da auch ein Ersatz Mitglied diese Aufgabe übernehmen. Es hat wirklich nichts mit Sympathie zu tun! Nur hat er diese Aufgabe total unterschätzt! Da wir dieses alles zum ersten mal machen!
Erstellt am 06.04.2018 um 08:12 Uhr von MaJoK
Hallo Steffi , der Wahlvorstandvorsitzende steht doch nicht alleine,ihr seid doch sicher mindestens 3 Kollegen die sich gegenseitig unterstützen können. Wenn natürlich der aktuelle Vorsitzende mit diesem Titel nicht klar kommt :) einigt euch im Wahlvorstand wer es dann macht.
Der Vorsitzende muss bestimmte Schreiben unterschreiben ansonsten geht alles nach der Wahlordnung und ihr könnt euch dabei von der Gewerkschaft helfen und auch schulen lassen.
Es gibt viele Dinge die man zum ersten Mal macht, so ist das Leben. Einfach die Herausforderung annehmen und sich gegenseitig unterstützen, dann packt ihr das.
Viel Erfolg!