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Vorschlagsliste via Fax nach Frist eingetroffen

B
Buerger87
Apr 2018 bearbeitet

Einen Tag nach Ende der Nachfrist hat eine Abteilung von uns eine Vorschlagsliste via fax eingereicht. Da die Liste zu spät eingetroffen ist, kann sie nicht mehr berücksichtigt werden.

Die betreffende Abteilung meint aber nun, dass sie anhand der Faxprotokolle beweisen könnte, dass die Listen rechtzeitig gefaxt wurden ( es wurde zumindest versucht ) und man lediglich die falsche Faxnummer gehabt hätte...

Hätte, wäre, könnte... Es bleibt dabei, die Liste ist ungültig? Denn eingegangen ist sie ja bekanntlich nicht...

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

27.03.2018 um 16:44 Uhr

Man hätte sich besser selbst zu Fuß auf den Weg gemacht. Der WV braucht doch ohnehin das Original.

P
Pjöööng

27.03.2018 um 16:48 Uhr

Hat der WV denn eine Faxnummer auf dem Wahlausschreiben angegeben?

Es dürfte kaum möglich sein, eine zulässige Liste per Fax einzureichen. Zumindest die Unterschriften müssen alle im Original vorliegen.

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