Erstellt am 27.03.2006 um 16:36 Uhr von norbert
immer die Originalunterschrift erforderlich. Also entweder sie kommt doch mal in den Betrieb oder der Listenführer besucht sie zuhause.
Erstellt am 27.03.2006 um 22:49 Uhr von Ramses II
norbert,
kannst Du das belegen?
Erstellt am 28.03.2006 um 10:56 Uhr von Benno_BRB
He Ramses!
Was hältst Du vom § 126 BGB? Müsste eigentlich ausreichen um Stefans Frage zu beantworten!
Benno
Erstellt am 28.03.2006 um 11:02 Uhr von Ramses II
Benno_BRB,
warum denn nicht gleich § 1300 BGB?
Der § 126 BGB passt hier doch überhaupt nicht!
Erstellt am 28.03.2006 um 18:10 Uhr von Benno_BRB
Und warum nicht?
Eine Vorschlagsliste ist eine Urkunde. Und als solche muss sie original unterschrieben sein. Diesen Sachverhalt regelt der § 126 BGB.
Was steht eigentlich im 1300er? 54 PS? Oder 75? Oder? - die ist doch voller Wasser!?
Benno
Erstellt am 28.03.2006 um 18:48 Uhr von Ramses II
Ist eine Vorschlagsliset ein Rechtsgeschäft?
Erstellt am 29.03.2006 um 13:08 Uhr von Benno_BRB
Neeee! Aber eine Urkunde!
ergo?!
Erstellt am 29.03.2006 um 15:54 Uhr von Ramses II
Der von Dir zitierte Paragraph befindet sich aber im Abschnitt "Rechtsgeschäfte"des BGB!
Erstellt am 29.03.2006 um 17:40 Uhr von Benno_BRB
Und ausserhalb von Rechtsgeschäften gibt es keine Urkunden.
Na gut habe ich also wieder was gelernt.
Danke Dir!
Erstellt am 29.03.2006 um 22:56 Uhr von Ramses II
Urkunde und Rechtsgeschäft haben nichts miteinander zu tun.
Ich meine mich zu erinnern dass das Kfz-Kennzeichen eine Urkunde ist (ist wohl zumindest eine beliebte Übungsaufgabe für Erstsemester).
Um es noch einmal klarzustellen: Ich weiß nicht, ob eine Stützunterschrift per Fax zulässig ist. Nach meinem Verständnis der Materie dürfte sie es sein, während die Zustimmungserklärung zur Kandidatur per Fax nicht zulässig sein dürfte.
Erstellt am 29.03.2006 um 23:17 Uhr von Fayence
Hallo Benno,
zu Deiner Beruhigung! Der 1300er BGB ist weggefallen. ;-)
Aber nichts desto trotz ist das Buch 4 einmal lesenswert! Kam im Forum auch schon an anderer Stelle vor. ;-))
Erstellt am 29.03.2006 um 23:22 Uhr von Ramses II
Meinst Du das Benno Bedenken wegen des 1300er haben müsste?
Erstellt am 29.03.2006 um 23:40 Uhr von Fayence
Die Frage kann ich nicht beantworten. Zumindest seit 1998 könnte er von Schadenersatzforderungen verschont geblieben sein. >VBG<
Erstellt am 29.03.2006 um 23:46 Uhr von Kölner
Kranzgeld...Ihr habt Themen drauf!
@w-j-l
Wo bist Du? Ich misse eine Reaktion aus den unendlichen Weiten Deiner eigenen Erfahrung!
Erstellt am 31.03.2006 um 10:07 Uhr von w-j-l
Mal abgesehen, dass ich dazu auch nichts verbindliches mitteilen kann, bin ich zur Zeit wieder 4 Tage die Woche unterwegs in Sachen GBR. Da kann ich hier nur bei Netzzugang zeitweise meine Meinung kundtun.