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Kandidat im Urlaub. Kann er per Fax/Telefon/E-Mail/Brief/sonst irgendwie seine Zustimmung geben?

G
Gruebel_Gruebel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter der fuer die Betriebsratswahl auf einer Liste kandidieren moechte, muss sein Einverstaendniss durch Unterschrift dokumentieren. Wir haben nun einen Mitarbeiter, der im Urlaub ist und in der verbleibenden Vorschlagsfrist auch nicht wieder zurueck sein wird. Kann er per Fax/Telefon/E-Mail/Brief/sonst irgendwie seine Zustimmung geben (dem Wahlausschuss zukommen lassen) und ist das dann auch kein Anfechtungsgrund?

Danke fuer eure Antworten!

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

27.02.2006 um 14:27 Uhr

Hallo, Schriftliche Einverständniserklärung per Brief (mit allen erforderlichen Angaben) geht natürlich immer. Die Erklärung muss der Liste nur "beigefügt sein", nicht direkt auf der Liste geleistet werden.

Falls die Unterschrift bei Einreichung fehlt, so ist das ein heilbarer Mangel, der mit einer Frist von 3 Tagen nach Beanstandung korrigiert werden kann.

Gruesse w-j-l

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