Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl
Hallo,
muss der Listenvertreter die Liste mit seiner Unterschrift ganz unten schlissen (Sich quasi nochmal drauf schreiben ganz unten). Obwohl er auch als Kandidat oben mit draufsteht?? Der Listenvordruck ist von der W.A.F.
Müssen die Kandidaten auf der Vorschlagsliste noch zusätzlich Ihre Stützunterschrift abgeben?? Oder reicht die Kandidatur auf der Vorschlagsliste??
Gruß Klaus
Community-Antworten (2)
21.03.2018 um 14:52 Uhr
Die Stützunterschriften müssen immer zusätzlich geleistet werden. Der Listenvertreter ist nur kenntlich zu machen oder zu benennen. Ist kein Listenvertreter erkennbar, ist es der erste, der die Liste vorschlägt
21.03.2018 um 15:19 Uhr
"Müssen die Kandidaten auf der Vorschlagsliste noch zusätzlich Ihre Stützunterschrift abgeben??"
Müssen nicht ... aber es wäre sinnvoll, weil es ja Unterstützerunterschriften braucht. Und der Kandidaten darf auch als Unterstützer auftreten.
"Oder reicht die Kandidatur auf der Vorschlagsliste??"
Würde reichen. Aber wenn man z.B. 15 Unterschriften braucht und es gibt 5 Kandidaten, dann braucht man nur noch 10 zusätzlich, wenn die Kandidaten die Liste auch selbst unterstützen.
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