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Betriebsratswahl

J
Jürgen11
Apr 2018 bearbeitet

Hallo dürfen bei einer Betriebsratswahl die Kandidaten auf der Wahlliste ( Stimmzettel) auf beiden Seiten gedruckt werden wenn auf der forderen Seite ganz unten " BITTTE WENDEN " gedruckt wurde ? Es war eine Pessönlichkeitswahl also nur eine Liste mit 52 Kandidaten! Gibt es da eine klare Vorschrift!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

20.03.2018 um 08:44 Uhr

Was meinst du mit Wahlliste?

C
celestro

20.03.2018 um 09:40 Uhr

wenn der Stimmzettel gemeint ist ... mit ziemlicher Sicherheit wäre das nicht in Ordnung. Dürfte aber auch nicht soviele Kollegen / Listen geben, daß das notwendig wird über 2 Seiten Stimmzettel zu gehen.

E
Erbsenzähler

20.03.2018 um 09:51 Uhr

Es gibt auch Formate die größer als Standard DIN A4 gehen... Bei einer kommunalen, Landtagswahlen oder bei der Bundestagswahl sind die Stimmzettel ja auch in einem besonderen Format aber niemals zweitseitig! Ich würde die Wahl für anfechtbar halten! Nicht jeder ist der deutschen Sprache so mächtig, dass er die Wörter "BITTE WENDEN!" versteht und umsetzen kann.

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