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Wahlberechtigt?

L
lenimy
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, bald sind bei uns Betriebsratswahlen (per Liste) und mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht wahlberechtigt sei, also ich niemanden wählen darf. Zum Hintergrund: ich bin derzeit frei gestellt und werde meinen letzten Arbeitstag im Januar 2019 haben. Die Wahlen sind im Mai 2018. Kann es sein, dass frei gestellte Mitarbeiter nicht wahlberechtigt sind? Hinzu kommt, dass ich noch BR-Ersatzmitglied bin und an den wöchentlichen BR-Sitzungen teil nehme. Kann ich mich trotz dass ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe mich als BR Kandidat in einer Liste zur Wahl stellen? Nicht dass ich es vorhabe, weil ich bald nicht mehr im Unternehmen bin, interessiert mich nur. Danke vorab für eure Antworten! VG

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Community-Antworten (6)

C
celestro

19.03.2018 um 18:42 Uhr

Unwiderruflich freigestellt ?

"Hinzu kommt, dass ich noch BR-Ersatzmitglied bin und an den wöchentlichen BR-Sitzungen teil nehme."

Nimmst Du immer teil, oder nur wenn jemand "fehlt" ?

B
BR-Ersatz

19.03.2018 um 18:46 Uhr

Ja in meinem Aufhebungsvertrag steht das so drin, im Moment muss ich nicht arbeiten. Ich kann mich intern bewerben und wenn ich einen Job bekomme kann ich wieder einsteigen, mein Aufhebungsvertrag wird dann ungültig. Ich nehme aber immer noch an den BR Sitzungen teil weil ich "hochgerückt" bin da einige ehemalige BR-Mitglieder nicht mehr im Unternehmen sind, sprich dauerhaft weg sind.

M
MaJoK

19.03.2018 um 19:10 Uhr

  1. Wer hat dir das den mitgeteilt? Voraussetzungen siehe weiter unten.
  2. Du bist aktuell noch Arbeitnehmer in deiner Firma also darf du sowohl wählen, als auch als BR kandidieren.Ich habe keinen Passus gefunden der dies von der zukünftigen Dauer in der Firma abhängig macht.
  3. Mittler weilen bist du auch kein Ersatzmitglied, da du ja dauerhaft ein ausgeschiedenes BR- Mitglied ersetzt hast.

Zur Auffrischung: Aktives Wahlrecht: Wer darf den Betriebsrat wählen?

Jeder, der das »aktive Wahlrecht« (Wahlberechtigung) besitzt, darf bei der Betriebsratswahl seine Stimme abgeben (so das Betriebsverfassungsgesetz in § 7 Satz 1). Das sind aber nicht alle Mitarbeiter, die in einem Betrieb arbeiten. Sondern nur, wer

Arbeitnehmer ist dem Betrieb angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat

Passives Wahlrecht: Wer kann sich in den Betriebsrat wählen lassen?

Wählbarer Arbeitnehmer (»passives Wahlrecht«) im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach § 8 BVerfG wer,

wahlberechtigt ist und mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört (oder als in Heimarbeit-Beschäftigter für den Betrieb gearbeitet hat.)

M
MaJoK

19.03.2018 um 19:12 Uhr

Sind auch gekündigte Arbeitnehmer in den Betriebsrat wählbar? Erhebt ein gekündigter Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und ist das Verfahren am Wahltag noch anhängig, ist der gekündigte Arbeitnehmer wählbar. Wird der gekündigte Arbeitnehmer gewählt, ruht das Amt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.

B
BR-Ersatz

19.03.2018 um 19:15 Uhr

Hallo MaJoK, das hat mir einer der freigestellten Betriebsratsmitglieder gesagt. Er habe sich beim Rechtsanwalt erkundigt. Ich glaube es ja auch nicht, aber wissen tu ich es eben auch nicht. Mal angenommen ich bekomme keine Briefwahlunterlagen zugeschickt und bekomme somit nicht die Möglichkeit zu wählen. Kann ich die Wahl dann anfechten?

C
celestro

19.03.2018 um 20:33 Uhr

1.) Du kannst ja im Betrieb vor Ort wählen. (Du mußt natürlich auf der Wählerliste stehen, also Einspruch gegen die Liste einlegen, wenn nicht)

2.) Du kannst Briefwahl beantragen (Wählerliste) Da müßte man Dir schriftlich geben, warum man dies verweigert.

"Kann ich die Wahl dann anfechten?"

Deine 1 Stimme würde wohl nichts am Ergebnis ändern. Grundsätzlich können ... ja. Ob es was bringt ? Keine Ahnung.

"Er habe sich beim Rechtsanwalt erkundigt."

Kommt natürlich darauf an, was er dort genau gesagt hat.

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