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BR-Wahl 9 Kandidaten und 9 Sitze zu vergeben

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Patrick.L
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage, und zwar stehen bei uns die BR-Wahlen an. Nun haben wir nach einer Nachfrist von einer Woche auf unseren Listen nur 9 Kandidaten und haben nach unserer Betriebsgröße 9 Sitze zu vergeben. Nun meine Frage werden jetzt die 9 BR gewählt oder gibt es dann einen verminderten BR, somit also mit 7 Sitze?

Grüße

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Community-Antworten (7)

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celestro

19.03.2018 um 17:12 Uhr

Es wird ein 9er Gremium gewählt. Aber woher kommt denn die Nachfrist ?

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Pjöööng

19.03.2018 um 17:16 Uhr

§ 9 der WO zum BetrVG

P
Patrick.L

19.03.2018 um 17:22 Uhr

Nach Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge wurden nur 7 Mitarbeiter vorgeschlagen. Daraufhin wurde eine Nachfrist von einer Woche gesetzt. Jetzt haben wir 9 Kandidaten für die Wahl. Nach unserer Betriebsgröße haben wir auch 9 Sitze im BR zu wählen. Werden somit 9 BR gewählt oder muss man einen verminderten Betriebsrat von 7 wählen und die anderen 2 wären dann Nachrücker?

C
celestro

19.03.2018 um 17:26 Uhr

Ihr habt ein ganz anderes Problem (deshalb auch meine Frage nach der Nachfrist). Nach § 9 WO ist eine Nachfrist nur dann zulässig, wenn KEINE Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Ihr hättet also ohne Nachfrist (und mit den 7 Kandidaten) einen 7er BR wählen müssen.

Ich würde vermutlich jetzt ein 9er Gremium wählen und hoffen, daß niemand die Wahl anficht.

B
Betriebsbonsai

19.03.2018 um 17:28 Uhr

Es werden 9 Leute gewählt und ihr habt dann keine Nachrücker. Sollte dann ein BR-Mitglied aus irgendwelchen Gründen ausscheiden, dann stehen meines Erachtens Neuwahlen an, da ihr nicht mehr genug Leute habt.

P
Pjöööng

19.03.2018 um 17:40 Uhr

Und wenn njemand die Wahl deshalb anficht, dann holt Ihr breit grinsend den Fitting aus dem regal und schlagt dort den Kommentar zum § 9 der WO auf.

Lasst Euch nicht nervöse machen!

C
celestro

19.03.2018 um 17:47 Uhr

"dann holt Ihr breit grinsend den Fitting aus dem regal und schlagt dort den Kommentar zum § 9 der WO auf."

Immer wieder super, daß man in Gesetze nicht gleich rein schreibt, daß man bei zuwenig Kandidaten auch eine Nachfrist setzen darf. Aber immerhin haben wir ja Pjöööng, den Kommentarkenner.

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