Wahlberechtigt ?
Am 20.03. also morgen ist bei uns Betriebsratswahl. Ein neuer Mitarbeiter wird ab 20.03. eingestellt.
Nach § 4 Abs. 3 WO kann nur bis zum Tag vor der Stimmabgabe die Wählerliste ergänzt werden. ( auch lt. Fitting) Wenn ich das richtig interpretiere darf dieser Arbeitnehmer nicht in die Wählerliste aufgenommen werden.
Liege ich damit richtig.
Community-Antworten (2)
19.03.2018 um 11:35 Uhr
Du musst auf den Wahltag abstellen. Du weißt doch dass er morgen anfängt, also änderst du doch heute die Wählerliste und nicht morgen.
19.03.2018 um 11:50 Uhr
"Legis" Ok verstanden.
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