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Stimmenabgabe zur Konstituierenden Sitzung

AG
Andreas Gneuss
Apr 2018 bearbeitet

Was wenn ein BR Mitglied auf der konstituierenden Sitzung seine Stimme bei der Wahl der Freigestellten NICHT abgeben will. Aus welchen Gründen auch immer. Ist das eigentlich möglich? Mfg Andreas.

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Community-Antworten (1)

C
celestro

15.03.2018 um 17:05 Uhr

Ein Betriebsratsmitglied kann bei einem Beschluss mit JA stimmen, mit NEIN oder sich enthalten. Außerdem kann es, sofern dies ausdrücklich vorher erklärt wird, an einer Beschlussfassung NICHT teilnehmen. Ich sehe keinen Grund, warum das beim Beschluss der Freistellung nicht gehen sollte. Da die Freistellung nach Beratung mit dem AG beschlossen wird, dürfte dies aber wohl eher nicht in die konstituierende Sitzung gehören.

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