Erstellt am 15.03.2018 um 16:05 Uhr von celestro
Ein Betriebsratsmitglied kann bei einem Beschluss mit JA stimmen, mit NEIN oder sich enthalten. Außerdem kann es, sofern dies ausdrücklich vorher erklärt wird, an einer Beschlussfassung NICHT teilnehmen. Ich sehe keinen Grund, warum das beim Beschluss der Freistellung nicht gehen sollte. Da die Freistellung nach Beratung mit dem AG beschlossen wird, dürfte dies aber wohl eher nicht in die konstituierende Sitzung gehören.