Kann man die nachträgliche schriftliche Stimmenabgabe (Briefwahl) auf den tatsächlichen Tag der Wahl begrenzen, also als Wahlvorstand eine Frist setzen, die es ermöglicht am Tag der Wahl die Stimmenauszählung vorzunehmen?
Erstellt am 21.02.2022 um 13:58 Uhr von celestro Hmmm .... alleine das "nachträgliche" würde mich da schon stutzig machen.