nachträgliche schriftliche Stimmenabgabe
Kann man die nachträgliche schriftliche Stimmenabgabe (Briefwahl) auf den tatsächlichen Tag der Wahl begrenzen, also als Wahlvorstand eine Frist setzen, die es ermöglicht am Tag der Wahl die Stimmenauszählung vorzunehmen?
Community-Antworten (1)
21.02.2022 um 14:58 Uhr
Hmmm .... alleine das "nachträgliche" würde mich da schon stutzig machen.
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