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Doppelt kandidiert

L
Laus1975
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen eine kurze Frage. Wie sollen wir uns als WV verhalten? Ein Kandidat hat doppelt ( auf 2 Listen) kandiert. Ja wir wissen das er jetzt informiert wird und 3 Tage Zeit hat sich festzulegen. Aber der Bewerber ist bis zum 26.3.18 im Urlaub im Ausland! Was nun wie sollen wir uns damit verhalten.

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Community-Antworten (7)

H
hansimglueck

13.03.2018 um 20:24 Uhr

Die Kandidatur auf der zuerst eingereichten Liste gelten lassen.

Ihr könnt ja nun nicht erst ins Ausland reisen. Bestenfalls könnt ihr ja noch per Mail Kontakt aufnehmen.

P
Pjöööng

13.03.2018 um 20:25 Uhr

Ihr geht genau so vor, wie in der WO beschrieben. Alles andere ist nicht Euer Problem.

P
Pjöööng

13.03.2018 um 20:27 Uhr

Zitat (hansimglueck): "Die Kandidatur auf der zuerst eingereichten Liste gelten lassen."

Das ist doch die allerdümmste Empfehlung Du Troll!

L
Laus1975

13.03.2018 um 20:28 Uhr

Sollen wir vorsichtshalber ein Brief per Einschreiben an die Postadresse des Kandidaten mit der Frist senden? Wenn er sich nicht meldet ist es so! Oder? Sollte er sich dann schriftlich entscheiden wenn er im Urlaub ist?

T
takkus

13.03.2018 um 21:31 Uhr

Na ja, ob es wirklich ein Einschreiben sein muss es fraglich. Postlaufzeit für Briefe beträgt ca einen Tag in Deutschland. Da ihr wisst, dass er im Ausland ist, wird er auch per Einschreiben nicht anders reagieren können. Macht für mich also keinen Sinn ein Einschreiben zu senden. Wie soll er sich dann innerhalb der Dreitagesfrist melden?

P
Pjöööng

13.03.2018 um 21:43 Uhr

Einschreiben wäre sogar ein grober Fehler da ihm dieses vermutlich nicht zugehen wird.

C
celestro

13.03.2018 um 22:26 Uhr

1.) Das mit dem Einschreiben finde ich gar nicht mal so blöd. Denn man bekommt oft genug den Rat, bei Reisen ins Ausland jemanden nach der Post schauen zu lassen.

2.) Ihr wißt, dass die Person im Ausland Urlaub macht ? Kein Kollege, der ihm eine Nachricht schicken kann ?

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