Erstellt am 12.03.2018 um 15:51 Uhr von celestro
Also abgesehen von der Tatsache, daß es schon reichlich dumm ist, nicht einen Satz a la "anschließend erfolgt die öffentliche Stimmauszählung zu benutzen", würde ich die Sache schnell ändern und die Änderung kommunizieren.
Wie lang ist denn so die normale Arbeitszeit bei Euch ? Denn 15 Uhr kommt mir etwas kurz vor.
Erstellt am 12.03.2018 um 16:21 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 12.03.2018 um 16:30 Uhr von tomtom199
Wir sind ein kleiner Haufen von 54 MA Wir arbeiten im Gleitzeitbereich und haben uns an der Wahlzeit der letzten Wahl orientiert. Wir hatten eine damals eine Wahlbeteiligung von fast 90% Also die Zeit stimmt schon.
Wir haben unser Wahlauschreiben auf Grundlage des W.A.F Formulars 115a Musterformulars-Wahlauschreiben orientiert und da steht:
16. Die Stimmenauszählung ist öffentlich unmittelbar nach nach Abschluss der Wahl. Sie wird am ........ im........... ab ...........stattfinden.
In jedem anderen Formular steht Unzutreffendes streichen oder ähnlich. Hier nicht.
Daher sind wir davon ausgegangen, das das so sein muss.
Wir sind keine Juristen von daher verlassen wir uns auf diese Software und die darin enthaltenen Formulare und Muster.
Ich halte daher deine Aussage : "...daß es schon reichlich dumm ist...." für deplaziert wenn man nicht alle Fakten kennt.
Im Idealfall hättest du meine klar gestellte die Frage mit Ja oder Nein beantworten können. Eventuell noch mit einer Rechtsquelle belegt.
Erstellt am 12.03.2018 um 16:31 Uhr von tomtom199
Die Wahl ist am 19.04.2018
Erstellt am 12.03.2018 um 16:54 Uhr von alterMann
tomtom, dann ist das noch lang genug hin. Ich würde den Vorschlag von celestro folgen und die Zeit der Auszählung korrigieren. Ihr solltet darauf achten, dass jeder Kollege die Korrektur lesen kann. Eine einfache leise Änderung am Aushang wäre jedenfalls zu wenig.
Erstellt am 12.03.2018 um 17:29 Uhr von celestro
"16. Die Stimmenauszählung ist öffentlich unmittelbar nach nach Abschluss der Wahl. Sie wird am ........ im........... ab ...........stattfinden."
Also habt Ihr einen Satz mit unmittelbar nach der Wahl und die dazu geschriebene Uhrzeit differiert mit dem Abschluss der Wahl um 2 Stunden. Das hätte wohl auffallen "müssen". Naja ....
"Im Idealfall hättest du meine klar gestellte die Frage mit Ja oder Nein beantworten können. Eventuell noch mit einer Rechtsquelle belegt."
Tja ... dann wirst Du oder die Kollegen im Laufe des BR-Zeit vermutlich noch öfter feststellen, daß es den Idealfall selten gibt und es auch nicht für alles Rechtsquellen in dem Sinne gibt.
Erstellt am 12.03.2018 um 17:49 Uhr von tomtom199
@alterMann;
ok, wir ändern das Wahlausschreiben und geben die Änderung per Mail bekannt.
Das sollte dann doch reichen, oder?
@celestro
ich habe befürchtet das du das sagst :-)
ich werde es erleben, wenn ich denn gewählt werde....
Erstellt am 12.03.2018 um 18:04 Uhr von Ernsthaft
Da braucht ihr keinen großen Hermann produzieren!
Rechtschreibfehler und Fehler, die eindeutig als solche zu erkennen sind, dürfen nicht nur, sondern müssen in einem Wahlausschreiben schnellstmöglich korrigiert werden.
Da bedarf es auch keiner zusätzlichen Info an die Wahlberechtigten. Schaden dürfte sie aber auch nicht.
Erstellt am 12.03.2018 um 18:07 Uhr von Pjöööng
"Offensichtlich" ist dieser Fahler ja nunmal nicht!
Da aber noch reichlich Zeit bis zum Wahltag ist, ist der Fehler korrigierbar.
Erstellt am 12.03.2018 um 19:12 Uhr von celestro
"Offensichtlich" ist dieser Fahler ja nunmal nicht!"
Ist klar. Wenn im Wahlausschreiben steht: "Öffnung Wahllokal bis 15 und unmittelbar danach die Auszählung um 17 Uhr", dann ist das natürlich in keinster Weise offensichtlich. *facepalm*
Erstellt am 12.03.2018 um 19:13 Uhr von MaJoK
Ihr könnt ja im Wahlbüro auch noch mal einen Hinweis aushängen und die Kollegen darauf hinweisen,daß die Auszählung bereits 15:01 Uhr beginnt. :)
Erstellt am 12.03.2018 um 20:35 Uhr von tomtom199
@ MaJoK:
meinst du wirklich Wahlbüro oder später im Wahllokal.
Ins Wahlbüro verirrt sich ja selten einer, zumal die Einreichungsfrist abgelaufen und die Wahlvorschläge veröffentlicht sind.
Erstellt am 12.03.2018 um 20:53 Uhr von celestro
"meinst du wirklich Wahlbüro oder später im Wahllokal."
Wer sagt denn, daß diese beiden Orte nicht sogar identisch sind ? ^^
Erstellt am 12.03.2018 um 23:39 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Ist klar. Wenn im Wahlausschreiben steht: "Öffnung Wahllokal bis 15 und unmittelbar danach die Auszählung um 17 Uhr", dann ist das natürlich in keinster Weise offensichtlich. *facepalm* "
Exakt!
Offensichtlich wäre z.B. wenn im Wahlausschreiben für die diesjährige Wal steht dass Wahlvorschläage bis zum 30.04.2017 beim Wahlvorstand einzureichen sind. Offensichtlich muss es 2018 heißen.
Im hier diskutierten Fall liegt zwar offensichtlich ein Fehler vor, aber es ist eben nicht offensichtlich was falsch ist. Es ist nicht offensichtlich ob das Ende der Urnenwahl oder der Beginn der Auszählung falsch ist.