Hallo zusammen,

folgende Frage zur Betriebsratswahl:

Bei der Ermittlung der Betriebsgröße ist uns ein Fehler unterlaufen.

Im Wahlausschreiben haben wir von 92 Arbeitnehmer/innen geschrieben.
Das Wahlausschreiben wurde am 24.03.2014 erlassen.

Fakt ist, dass zu diesem Zeitpunkt im Betrieb 95 Beschäftigte waren. (Es fehlten: 2 Arbeitnehmer/innen mit Kündigungsfrist bis 31.03.2014, eine Auszubildende unter 18 Jahren). An der Anzahl der Sitze des Minderheitengeschlechts ändert dies aber nichts.

Nun stellt sich uns die Frage ob es zwingend erforderlich ist das Wahlausschreiben zu berichtigen, wenn ja müssen wir auch die Mitarbeiter ohne Zugang zum Intranet/den Aushängen in den Betriebsteilen postalisch informieren?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.