Erstellt am 10.03.2018 um 09:51 Uhr von Krambambuli
Ich würde erst einmal beim Arbeitgeber nachfragen, wie er die Sachlage sieht. Das mit der Abrechnung über die Kostenstelle hat wahrscheinlich rein ökonomische Überlegungen.
Seit ihr gerade an einer Grenze zum nächst größeren BR?
Erstellt am 10.03.2018 um 11:21 Uhr von celestro
Sie ist nicht im Betrieb eingegliedert, sondern nur auf der Payroll. Damit ist Sie mMn raus in Sachen Wahl bei Euch.
Erstellt am 10.03.2018 um 17:34 Uhr von MaJoK
Das wichtigste dabei ist eure Wählerliste, welche ihr von eurem Arbeitgeber erhaltet. Steht sie darauf und ist länger als 6 Monate in der Firma angestellt, ist sie wahlberechtigt.
Erstellt am 10.03.2018 um 19:19 Uhr von Pjöööng
Zitat (MaJoK):
"Das wichtigste dabei ist eure Wählerliste, welche ihr von eurem Arbeitgeber erhaltet."
Mit Verlaub: Du schreibst hier wieder einmal Unsinn!
Erstellt am 11.03.2018 um 15:05 Uhr von tomtomtom199
Wenn sie auf der Liste des Arbeitgebers nicht drauf steht, und der Wahlvorstand beschließt sie drauf zu schreiben, dann steht sie drauf.
Jeder, auch der Arbeitgeber, hat das recht die Wählerliste innerhalb 2 Wochen ab Aushang des Wahlausschreiben zu beanstanden. Erfolgt das nicht, ist das die Wählerliste.
Sicher ist zu prüfen, ob die Bedingungen gem. Wahlordnung $2 und $4 erfüllt sind.