WV Wahl - Wann AG informieren?
Hey Leute, wir stehen kurz vor der Initiierung der Wahlversammlung zur Bestellung eines WV. Gerade gestellte Frage in unserer Gruppe:
Wann muss der AG informiert werden, zeitgleich oder früher. Wenn früher, wie lange vorher?
Danke für euren Rat
Community-Antworten (6)
10.03.2018 um 19:10 Uhr
Da ihr vermutlich die Wahlversammlung 14 Tage im voraus bekannt gebt, informiert ihr den AG zeitgleich. Es sollte jemand vom AG anwesend sein, nicht in der Versammlung falls es fragen gibt wer in der Firma wahlberechtigt ist.
10.03.2018 um 19:22 Uhr
Wieviel Kollegen seid Ihr?
Auch wenn Ihr mehr als 50 seid und von daher nicht ganz so viel Vorabinfos von Eurem AG benötigt, müßt Ihr doch mit dem AG klären, in welchem Raum die Wahlversammlung stattfinden kann. Ihr müßt sicher stellen, daß - vielleicht von Gewerkschaftern abgesehen - nur Betriebsangehörige teilnehmen. Wenn Ihr nicht alle kennt, kann die teilweise Teilnahme des AG hilfreich sein. Die Wahl selber muß dann allerdings unter Ausschluß des AG stattfinden. Ihr solltet eine Teilnehmerliste auslegen, in die sich jeder einträgt, der die Teilnahme bezahlt bekommen möchte. Kopie der Liste geht dann an den AG.
Wenn Ihr wirklich loslegen wollt, solltet Ihr Euren AG also von Anfang an mit einbeziehen.
12.03.2018 um 10:47 Uhr
Wieso eine Teilnehmerliste? Laut BetrVG darf jeder an der Wahl teilnehmen und die Teilnahme ist Arbeitszeit, oder liege ich da falsch?
12.03.2018 um 12:17 Uhr
Hallo Mindlessworker Auf der "Teilnehmerliste" stehen alle AN die wählen dürfen. Ohne Teilnehmerliste könnt ja je nach Größe der Firma die Möglichkeit bestehen 2 oder 3 mal zu wählen. Gruß rojojo
12.03.2018 um 12:49 Uhr
Also, wir sind 75 Mitarbeiter und wir kennen alle. Muss auch schon vor der WV Wahl geklärt werden wer wahlberechtigt ist, wer Leitender Angestellter ist? Könnte sich z.B. auch ein solcher als WV aufstellen lassen? Unser Ziel ist’s eigentlich einen WV nur aus Mitarbeitern zu haben.
13.03.2018 um 00:26 Uhr
Die Teilnehmerliste ist zum einen für den Arbeitgeber, damit er weiß, wem er die Teilnahme zu bezahlen hat, wenn zB die Versammlung nicht in der eigenen Schicht stattfindet. Zum anderen dient die Liste dazu, den Wahlvorgang von Anbeginn an zu dokumentieren, um gewappnet zu sein, falls es hinterher Einwände gibt. Im Wahlvorstand können nur betriebsangehörige Wahlberechtigte mitmachen, also keine leitenden Angestellten, dh keine Kollegen, die zB eigenständig Personal einstellen oder entlassen können.
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