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Ablauf Betriebsrat gründen

K
Kuchenheldin
Sep 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein kleiner Betrieb (GmbH) mit 25 MA und 3 Geschäftsleitern. Jetzt möchten wir einen BR gründen, den es vorher noch nie gab. Wir kennen die Voraussetzungen, bspw. wer whälen darf, wer wählbar ist und dass wir bei unserer Betriebsgröße 3 BR-Mitglieder wählen werden.

Jetzt möchten wir das ganze starten, wissen aber nicht, wie der Ablauf ist. Also muss man immer im Mai den BR wählen? Und wie? Also wir gehen hin, informieren alle MA und dann machen wir eine Wahl. Danach sind 3 BR-Mitglieder gewählt. Aber müssen wir die GL informieren, müssen wir irgendein Amt informieren, oder sowas? Und wie machen wir die BR-Mitglieder dann offiziell?

Grüßle und vielen Dank schommal für Hilfen!

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Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

13.09.2023 um 16:32 Uhr

Die turnusmäßigen BR-Wahlen alle 4 Jahre könnt Ihr erst einmal vernachlässigen. Eine Neuwahl kann jederzeit stattfinden. Die Amtszeit dauert dann bis zur nächsten ordentlichen Wahl an. Dieses Zeitfenster läuft dann vom 01.03.2026 - 31.05.2026

Für Euch gilt das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren. Und da gibt es unter anderem bei w.a.f. schon mal eine tolle Sammlung an Leitfäden und Mustern.

Zunächst braucht Ihr mindestens 3 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen, die zu einer Betriebsversammlung laden. Den AG braucht ihr nicht zu fragen, er darf es Euch nicht verwehren.

Auf dieser Wahlversammlung wird dann erst einmal der Wahlvorstand gewählt. Und ganz wichtig: eine Woche später findet eine zweite Wahlversammlung statt, in der schon der neue BR gewählt wird.

Vorab fallen einige Aufgaben an:

  • Zeitplan unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erstellen
  • Wahltermin festlegen
  • Wählerliste erstellen
  • Anzahl der zu wählenden BRM feststellen
  • Beschäftigte Informieren

usw. usf.

Der Arbeitgeber muss Euch sämtliche benötigte Listen zur Verfügung stellen.

Vielleicht habt Ihr eine Gewerkschaft im Haus, die könnt Ihr von vorn herein mit ins Boot holen.

So weit die Kurzform.

Es ist viel nachzulesen, und die Lehrgänge zum Wahlverfahren sind aus meiner Sicht unverzichtbar. Allerdings ist die Zeit beim zweistufigen Wahlverfahren hierfür knapp, da die Wahl nur eine Woche später im Rahmen der zweiten Betriebsversammlung stattfindet.

M
Muschelschubser

13.09.2023 um 16:41 Uhr

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