Altersteilzeit Ruhephase
Hallo Bin seit August 2017 in der Freistellung zur Altersteilzeit.
Darf ich bei der BR. Wahl 2018 teilnehmen?
Community-Antworten (1)
07.03.2018 um 09:19 Uhr
Mitarbeiter in Altersteilzeit während der passiven Phase (Freistellungsphase) dürfen NICHT an der BR-Wahl teilnehmen. Du bist zwar organisatorisch dem Betrieb angehörig, wirst aber am "Arbeitsprozess" nicht mehr teilnehmen da du von der Freizeitphase nathlos in die Rente wechselt.
Gruß Galaxy
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