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Altersteilzeit Ruhephase

J
J.Zahn
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo Bin seit August 2017 in der Freistellung zur Altersteilzeit.

Darf ich bei der BR. Wahl 2018 teilnehmen?

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Community-Antworten (1)

G
Galaxy

07.03.2018 um 09:19 Uhr

Mitarbeiter in Altersteilzeit während der passiven Phase (Freistellungsphase) dürfen NICHT an der BR-Wahl teilnehmen. Du bist zwar organisatorisch dem Betrieb angehörig, wirst aber am "Arbeitsprozess" nicht mehr teilnehmen da du von der Freizeitphase nathlos in die Rente wechselt.

Gruß Galaxy

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