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Ruhephase in der Altersteilzeit

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, ich habe mal eine Frage. MA die in der Ruhephase der Altersteilzeit sind dürfen sich an der Wahl zum BR nicht mehr beteiligen. Wie sieht es aber mit dem Besuch einer Betriebsversammlung aus? Dürfen wir diese Kolleginnen und Kollegen einladen? Danke für Eure Hilfe und einen schönen Tag.

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Community-Antworten (1)

N
nordman

23.08.2010 um 11:23 Uhr

Ja, warum nicht. Sie sind ja noch Betriebsangehörige und haben ein berechtigtes Interesse an euren Berichten.

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