Kandidatur Betriebsrat Personalsachbearbeiter
Hallo, ich bin Personalsachbearbeiterin und habe mich als Kandidatin aufstellen lassen. Dies ist meiner Vorgesetzten ein Dorn im Auge und sie hat mir schon mitgeteilt, dass ich, sollte ich gewählt werden, mein Aufgabenbereich verändert wird. So soll ich z.B. nicht mehr für die Zeiterfassung zuständig sein sowie nicht mehr die Vorbereitung der Gehaltsabrechnung übernehmen. Es werden ziemlich alle Aufgaben, die mit Personal zu tun haben, wegfallen Ich soll auch nicht mehr im gleichen Büro sitzen wie meine Kolleginnen. Ich hätte dann nur noch allgemeine Aufgaben (Einkauf, Rechnungsbearbeitung, Facility Management) zu erledigen. Kann sie das durchsetzen? Wenn ja kann ich mich intern versetzen lassen?
Community-Antworten (4)
25.02.2018 um 17:57 Uhr
HENSCHE Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied - Versetzung https://www.hensche.de/Betriebsratsmitglied_Versetzung_Arbeitsrecht_Betriebsratsmit...
Bewertung: 4 - 3 Abstimmungsergebnisse Lesen Sie hier, wie Sie als Betriebsratsmitglied Ihren Schutz vor Versetzungen gemäß § 103 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz effektiv wahren. Was ist eine Versetzung ... · Wie sind ... · Wann ist die Versetzung ... triebsratsmitglied - Versetzung Informationen zum Thema Betriebsratsmitglied - Versetzung: Betriebsratsanhörung
Lesen Sie hier, wie Sie als Betriebsratsmitglied Ihren Schutz vor Versetzungen gemäß § 103 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) effektiv wahren.
Im Einzelnen finden Sie Informationen dazu, warum der Versetzungsschutz auf der Grundlage von § 103 Abs.3 BetrVG stärker ist als der Versetzungsschutz gemäß § 99 BetrVG, wann der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zur einer Versetzung gemäß § 103 Abs.3 BetrVG beantragen muss und unter welchen Umständen das Arbeitsgericht ist die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines seiner Mitglieder ersetzt.
25.02.2018 um 18:06 Uhr
Das ist erst mal eine Behinderung seitens deiner Vorgesetzten . Es dürfen dir keine Nachteile entstehen wenn du dich zur Wahl stellst. Es ist eine unzulässige Wahlbeeinflussung wenn die Vorgesetzte dir solche Androhungen macht. Siehe Paragraf 20 Absatz 2. BetrVG
Bei Vorsatz sind dies strafrechtliche Handlungen, Hier kannst du tätig werden. Das kann mit Geld oder Freiheitsstrafe geahndet werden. 119. Absatz 1. Nummer 1. BetrVG
Also nichts gefallen lassen . Hier hilft die die Gewerkschaft oder ein Anwalt.
25.02.2018 um 21:16 Uhr
Hallo Den Antworten ist nichts mehr hinzuzufügen. Aber hast du auch an die praktische Seite gedacht ?
Du sollst zum Monatsende die Abrechnung machen. Nun gehst du ab Morgen zu einem Seminar. Deine Kollegin wird nun krank. wer macht dann die Lohnzahlung ?
Wenn der AG schreibt, die Lohnauszahlung verzögert sich wegen Krankheit um 2-3 Tage wird das einen kleinen Aufstand geben. Aber wie groß ist der Aufstand wenn die Sachbearbeiterin auf einem Seminar ist. ? (Auch das spricht sich rum) Natürlich kann man Krankheit nicht voraussehen. Aber wenn möglich kann man Seminare oder im großen ganzen BR Sitzungen so planen das sie nicht am Monatsende sind. Ich kenne die Verhältnis bei euch nicht. Deine Tätigkeit als BR darf auf keine Fälle zum Nachteil deiner Koleginnen sein, (Dafür hat der AG zu sorgen) aber auch nicht der Belegschaft.
Gruß rojojo
26.02.2018 um 10:44 Uhr
"Du sollst zum Monatsende die Abrechnung machen. Nun gehst du ab Morgen zu einem Seminar. Deine Kollegin wird nun krank. wer macht dann die Lohnzahlung ?
Wenn der AG schreibt, die Lohnauszahlung verzögert sich wegen Krankheit um 2-3 Tage wird das einen kleinen Aufstand geben. Aber wie groß ist der Aufstand wenn die Sachbearbeiterin auf einem Seminar ist. ? (Auch das spricht sich rum)"
Ich finde diese Aussage völlig daneben! Solche Situationen können immer entstehen, ob mit oder ohne BR.
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