Behinderung der Betir
Unsere Geschäftsführung hat heute beim Mitarbeitertage den Betriebsrat beschuldigt zu viel Geld zu verbrauchen. Anlass ist die Anrufung der Einigungsstelle durch den Betriebsrat. Zudem hat er die Arbeitnehmer indirekt aufgefordert dies doch bei der bevorstehenden Wahl zu berücksichtigen. Ist das genug für eine Unterlassungsklage?
Community-Antworten (1)
24.02.2018 um 18:24 Uhr
Lese mal den Kommentar zum § 119 BetrVG. Ich würde aber auch an eine intensive betriebliche Öffentlichkeitsarbeit denken.
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