Unsere Geschäftsführung hat heute beim Mitarbeitertage den
Betriebsrat beschuldigt zu viel Geld zu verbrauchen. Anlass ist die Anrufung der Einigungsstelle durch den Betriebsrat. Zudem hat er die Arbeitnehmer indirekt aufgefordert dies doch bei der bevorstehenden Wahl zu berücksichtigen. Ist das genug für eine Unterlassungsklage?